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StMWi: Bayerische Staatsregierung beschließt Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

9. März 2017 by Klaus Kohnen

Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 07.03.2017 die Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Bayerns Energieministerin Ilse Aigner: „Mit der Verordnung schaffen wir als eines der ersten Bundesländer die Voraussetzungen, dass sich Photovoltaik-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen können. Damit erhöhen wir die Wettbewerbschancen Bayerns in den Ausschreibungen und sichern den weiteren Ausbau von Freiflächenanlagen in Bayern.“

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern. Bayern hatte die Länderöffnungsklausel bei den Verhandlungen über das EEG 2017 durchgesetzt. Ohne die Erweiterung der Flächenkulisse wären Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem EEG 2017 nur auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen (110 Meter) entlang Autobahnen und Schienenwegen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben förderfähig. Auf den geeigneten Flächen dieser Kategorien wurden in den letzten Jahren bereits in erheblichem Umfang Photovoltaikanlagen errichtet. Geeignete und kostengünstige Flächen unter dieser Kulisse werden in Bayern mittlerweile knapp.

„Die bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen haben gezeigt: Bei der aktuell beschränkten Gebietskulisse erfolgen Zuschläge vor allem an Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland, die besonders wettbewerbsfähige Angebote abgeben können. Das wollen wir mit der Verordnung ändern“, so Aigner weiter.

Welche Photovoltaik-Freiflächenanlagen konkret gefördert werden, bestimmt sich seit dem Frühjahr 2015 nach dem Ausgang eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, das die Bundesnetzagentur durchführt.

„Bereits an der zweiten Ausschreibungsrunde 2017 mit dem Gebotstermin 01.06.2017 können nun auch bayerische Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten teilnehmen“, erklärt die Ministerin.

Um eine übermäßige Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvollen Flächen zu verhindern, dürfen jährlich maximal dreißig Projekte auf Acker- und/oder Grünlandflächen in den konkreten Ausschreibungsrunden von der Bundesnetzagentur bezuschlagt werden. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind.

Aigner: „Es ist Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, die erneuerbaren Energien so landschaftsverträglich wie möglich auszubauen.“

StMWi, Pressemitteilung v. 09.03.2017

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales, Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz, Umweltrecht, Verwaltung Schlagwörter: Energierecht, Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen

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