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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BMUB: Baurechtsnovelle – Bundestag beschließt Urbanes Gebiet, Verbesserungen für Sportvereine und Klarheit bei Ferienwohnungen

10. März 2017 by Klaus Kohnen

Gestern Abend hat der Bundestag der Novelle des Baurechts zugestimmt. Das von Bundesbauministerin Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket gibt Kommunen neue Instrumente für eine wachstumsorientierte Stadtentwicklungspolitik an die Hand. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“. Darüber hinaus werden die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen klarer geregelt.

Hendricks: „Die Baurechtsnovelle schafft neue Möglichkeiten für das Zusammenleben in der Stadt. Sie macht den Weg frei für eine dynamische, zukunftsorientierte Stadtentwicklung. Das urbane Gebiet als Herzstück dieser Novelle schafft neue Perspektiven für eine lebendige und vielfältige Stadtgesellschaft. Kommunen können Wohnen, Arbeiten und Freizeit besser miteinander in Einklang bringen. Diese Mischung erleichtert vielerorts die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Mit dem urbanen Gebiet realisieren wir das neue Leitbild unserer Stadtentwicklungspolitik: die funktionsgemischte, nachhaltige europäische Stadt der kurzen Wege.“

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Gegenüber den herkömmlichen Gebietskategorien wie Wohngebiet, Gewerbegebiet und Mischgebiet schafft das „Urbane Gebiet“ mehr Gestaltungsspielraum. Die neue Gebietskategorie erlaubt es, dichter und höher zu bauen.

Ein weiterer Aspekt des Regelungspaketes zum Zusammenleben in der Stadt betrifft das Thema Sport. Der Bundestag hat einer Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung zugestimmt. Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht.

Hendricks: „Die dichter werdende Stadt darf nicht auf Kosten des Sports wachsen. Wir brauchen Sportplätze in der Stadt für die Gesundheit, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die zum Sportreiben nicht an den Stadtrand fahren können.“

Die Baurechtsnovelle beendet zudem Rechtsunsicherheiten in vielen Bundesländern bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Das Gesetz stellt nun klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich erhalten Gemeinden mehr Steuerungsmöglichkeiten. Sie können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.

Schließlich sorgt der Gesetzentwurf für Klarheit über den Umgang mit sogenannten „Rollladen-Siedlungen“. Vor allem norddeutsche Urlaubsregionen hatten wegen kaum genutzter Zweitwohnungen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt beklagt. Kommunen verfügen künftig über mehr Steuerungsinstrumente für eine sozial verträgliche Entwicklung von Wohngebieten.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Weiterführende Informationen zum Thema:

  • Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt www.bmub.bund.de/N53236
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) www.bmub.bund.de/N53778
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung www.bmub.bund.de/N53779
  • FAQ zur Bauplanungsrechtsnovelle www.bmub.bund.de/faq-baugb

BMUB, Pressemitteilung v. 10.03.2017

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