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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kritisiert rot-grüne Blockadehaltung zur Einstufung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer

10. März 2017 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die ablehnende Haltung der rot-grün regierten Länder im Bundesrat gegen die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Marokko und Tunesien scharf kritisiert. „Das ist das völlig falsche Signal. Wir müssen Asylanträge, die nicht wegen politischer Verfolgung, sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen gestellt werden, rasch und ohne großen Aufwand ablehnen können. Dies ist bei mehr als 95% der Asylantragssteller aus den Maghrebstaaten der Fall.“ Herrmann bezeichnete es auch als schädlich für die Integration wirklich Schutzbedürftiger, wenn Rot-Grün den Eindruck hinterlasse, dass Asylbewerber aus den Maghrebstaaten weiterhin die gleichen Chancen auf Anerkennung ihres Asylantrags hätten wie zum Beispiel solche aus den syrischen Bürgerkriegsgebieten.

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Wer das Grundrecht auf Asyl und die Akzeptanz in der Bevölkerung für die wirklich Schutzbedürftigen erhalten wolle, der müsse ebenso dafür sorgen, dass erfolglose Anträge schnell bearbeitet werden und abgelehnte Asylbewerber dann zügig unser Land verlassen.

Der bayerische Innenminister verwies noch einmal darauf, dass von der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat eine deutliche Signalwirkung ausgeht:

„Die Entwicklung seit der Aufnahme der Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten hat klar gezeigt, dass die Zugangszahlen aus den betroffenen Ländern deutlich zurückgehen. Auch nach der Aufnahme von Albanien, Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten ist dieser Trend festzustellen.“

Es gebe überhaupt keinen Grund, illegale Zuwanderung aus sicheren Herkunftsstaaten auch noch zu belohnen.

„Aussichtslose Asylanträge zu stellen, darf keine Umgehung der regulären Wege zur Arbeitsmarktzuwanderung sein. Wer aus Tunesien, Algerien oder Marokko kommt, hat in der Regel kein Recht auf Asyl. Wir wollen aber, dass nur diejenigen in Deutschland bleiben dürfen, die auch wirklich verfolgt sind.“

StMI, Pressemitteilung v. 10.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  •  Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben nebst Verfahrensverlauf; ausführliche redaktionelle Anmerkung zur rechtlichen Bedeutung der Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“: hier.

Vgl. auch folgenden Tweet:

#Bundesrat versagt Zustimmung für #Maghrebstaaten als sichere #Herkunftsländer #Asylrecht https://t.co/ImX54aaQro pic.twitter.com/B6Tg6W0k0n

— Bundesrat (@bundesrat) March 10, 2017

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Gesetz zur Einstufung von Algerien Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, Sichere Herkunftsstaaten

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