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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Bundestag greift Bayerns Forderungen für Novelle des Baugesetzbuches auf

10. März 2017 by Klaus Kohnen

Schon lange setzt sich Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann dafür ein, dass mehr gebaut werden kann, um die Wohnraumnot zu lindern. Jetzt ändert der Bund das Baurecht und erleichtert damit das Bauen.

Herrmann: „Wir brauchen dringend mehr Wohnungen für unsere Bürgerinnen und Bürger. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Bundestag gleich mehrere bayerische Forderungen nach Gesetzesänderungen im Baurecht aufgenommen hat. Städte können künftig einfacher nachverdichten. Kommunen können Bauland am Ortsrand schneller mobilisieren. Das ist eine immense Erleichterung für Bauherren und Kommunen. Ich appelliere jetzt an alle, diese Erleichterungen auch zu nutzen, damit Wohnen für Normalverdiener wieder bezahlbar wird!“

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Dank der Initiative Bayerns setzt die Novelle im Baugesetzbuch für Bauherren neue Maßstäbe. So soll künftig im bisher noch nicht beplanten Innenbereich grundsätzlich jede Nutzungsänderung eines Gebäudes für Wohnzwecke genehmigt werden können – unabhängig davon, als was das Gebäude bisher genutzt wurde. Ebenfalls neu ist, dass die Regelung nicht nur die Nutzungsänderung selbst, sondern auch erforderliche Änderungen oder Erneuerungen am Gebäude erfasst.

„Damit entfallen die oft aufwändigen Einzelfallprüfungen, ob sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt. Die Städte und die weiteren Bauaufsichtsbehörden können also Wohnraum schneller genehmigen als bisher“, freut sich Herrmann.

Den Gemeinden wird außerdem ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren für Außenbereichsflächen ermöglicht.

„Liegen die neuen Flächen unmittelbar am Ortsrand und sind nicht größer als maximal ein Hektar überbaubare Grundfläche, kann die Gemeinde hier innerhalb der nächsten drei Jahre Bauland mobilisieren – befristet zunächst bis 31.12.2019“, erklärte Herrmann.

Das vereinfachte Verfahren sieht eine schlankere Bürgerbeteiligung vor, zudem entfallen eine förmliche Umweltprüfung sowie eine Ausgleichspflicht für etwaige Eingriffe in Natur und Landschaft.

Herrmann: „Das ermöglicht den Gemeinden zügig neue Baugrundstücke auszuweisen, wenn die Grundstücke im Innenbereich ausgeschöpft sind. Damit können Gemeinden schnell Bauland bspw. im Einheimischenmodell für einkommensschwächere Ortsansässige oder für den Sozialen Wohnungsbau generieren.“

StMI, Pressemitteilung v. 10.03.2017

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