Sachgebiete: Recht des öffentlichen Dienstes; Schulrecht / BayVGH, Beschl. v. 14.03.2017 – 7 ZB 16.666 / Weitere Schlagworte: Anerkennung als außerbayerische Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern; langjährige berufliche Tätigkeit an einem Gymnasium in einem alten Bundesland / Landesrechtliche Normen: BayLBG
Leitsatz:
Der in der ehemaligen DDR erworbene Abschluss als Diplomlehrer kann auch nach langjähriger beruflicher Tätigkeit an einem Gymnasium in einem alten Bundesland nicht als Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern anerkannt werden.
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