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BNetzA: Konsultation zu investitions- und wettbewerbsfreundlichen Rahmenbedingungen für beschleunigten Glasfaserausbau

14. März 2017 by Klaus Kohnen

Bundesnetzagentur konsultiert ab heute in einem öffentlichen Verfahren Vorschläge, wie ein beschleunigter Ausbau von Glasfasernetzen regulatorisch unterstützt werden kann.

„Die fortschreitende Digitalisierung erfordert immer leistungsstärkere Netze. Die Unternehmen brauchen Anreize, in den Ausbau von Glasfasernetzen zu investieren. Ihnen sollten die nötigen Freiheitsgrade gewährt werden, um den Ausbau schneller voranzubringen“, sagt Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.

„Insgesamt gilt es, bei neuen Technologien durch mehr Markt und weniger Regulierung die Potenziale privatwirtschaftlicher Investitionen auszuschöpfen.“

Er ergänzt: „Wir wollen das hohe Wettbewerbsniveau erhalten. Kunden sollen auch weiterhin von einem guten Preis-Leistungsverhältnis und vielfältigen Angeboten profitieren.“

Investitionsanreize durch flexiblere Preissetzung

Das Konsultationspapier der Bundesnetzagentur diskutiert unterschiedliche Vorschläge für eine zusätzliche Flexibilisierung der Regulierung. Die Tatsache, dass sich das Konsultationsdokument mit verschiedenen Optionen des „Wie“ einer möglichen künftigen Regulierung bei FttH/B beschäftigt, ist kein Vorgriff auf die Frage des „Ob“ einer sektorspezifischen Regulierung auf den hier in Rede stehenden Märkten.

Um einen marktgetriebenen Netzausbau regulatorisch zu begünstigen, wird es darauf ankommen, dass Unternehmen auf die allmählich wachsende Zahlungsbereitschaft der Kunden mit einer flexiblen Preissetzung reagieren können. Dies könnte auch eine schnellere Marktdurchdringung mit Glasfaseranschlüssen und später die nötige Refinanzierung erleichtern.

Ein denkbarer Ansatz ist es, die Endkundenpreise als Ausgangspunkt zu nutzen, um den Preis für die Nutzung der Glasfaser durch Dritte festzulegen (Nachbildbarkeitsansatz). Eine Orientierung der Netznutzungsentgelte an den wettbewerblichen Endkundenpreisen kann es den ausbauenden Unternehmen ermöglichen, die Amortisation der langfristig ausgerichteten Investitionen marktkonform zu gestalten. Der Mietpreis für die Nutzung von Infrastrukturen könnte in Abhängigkeit von den Endkundenpreisen „atmen“, sich also im Zeitablauf und regional unterscheiden. Auf diese Weise könnte auch den spezifischen Risiken des Glasfaserausbaus besser Rechnung getragen werden.

Glasfaserausbau und Wettbewerb fördern

Bei einer Flexibilisierung der Regulierung soll die erreichte Wettbewerbsintensität erhalten bleiben, damit Endverbraucher weiter von einem guten Preis-Leistungsverhältnis und vielfältigen Auswahlmöglichkeiten profitieren.

Durch die etablierten regulatorischen Margenprüfungen könnte sichergestellt werden, dass alternative Anbieter ihre Angebote auf Basis der angemieteten Glasfaser oder anderer Vorleistungsprodukte erstellen können. So würde höchste regulatorische Verlässlichkeit mit einer flexibleren Preissetzung und mehr unternehmerischen Freiheiten verbunden.

Im Ergebnis sollen die Potenziale eines privatwirtschaftlich finanzierten Netzausbaus bestmöglich ausgeschöpft werden. Dabei kann es außerdem gelingen, den Bedarf an öffentlichen Fördermitteln auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

Herausforderungen des Glasfaserausbaus

Hintergrund der Überlegungen ist, dass der Ausbau von Glasfaseranschlüssen – insbesondere wegen der offenbar damit verbundener hoher Unsicherheiten – nur langsam vorankommt. Grund ist die oft noch zurückhaltende Nachfrage nach hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Wegen der noch geringen Zahlungsbereitschaft der Kunden gegenüber den hohen Kosten des Glasfaserausbaus rechnet sich der Ausbau von Glasfaser in vielen Regionen erst perspektivisch.

Ergebnisoffene Diskussion

Die Konsultation soll dazu dienen, gemeinsam mit dem Markt frühzeitig in die Diskussion um den regulatorischen Umgang mit den zurzeit entstehenden Glasfasernetzen einzusteigen. Auf diese Weise sollen die Transparenz und die Vorhersehbarkeit der Regulierung gefördert und Impulse zu einer sinnvollen Weiterentwicklung und Flexibilisierung der Regulierungsansätze gegeben werden.

Alle Marktteilnehmer sind aufgefordert, bis zum 26. April 2017 zu dem heute veröffentlichten Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Das Dokument ist unter www.bundesnetzagentur.de/Konsultation_FTTH_FTTB veröffentlicht.

BNetzA, Pressemitteilung v. 14.03.2017

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