Gesetzgebung

GVBl. (4/2017): Bayerisches Krebsregistergesetz (BayKRegG) verkündet

Das Bayerische Krebsregistergesetz (BayKRegG) v. 07.03.2017 wurde am 14.03.2017 verkündet (GVBl. S. 26). Es tritt im Wesentlichen am 01.04.2017 in Kraft; lediglich Art. 16, der Ordnungswidrigkeiten betrifft, tritt erst am 01.01.2019 in Kraft.

  • Stichworte: Ablösung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern (BayKRG) durch das neue BayKRegG; Verbesserung der onkologischen Versorgung; Ausweitung der Datenerfassung.
  • Gesetzentwurf: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.  

Sonstiges:

  • Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen