Gesetzgebung

GVBl. (4/2017): Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen verkündet

Die Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen v. 07.03.2017 wurde am 14.03.2017 verkündet (GVBl. S. 31). Sie tritt im Wesentlichen mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Die Verordnung schafft die Voraussetzungen, dass sich Photovoltaik-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen können.

Das EEG 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern.

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Ass. iur. Klaus Kohnen