Aktuelles

Landtag: Schlussbericht zum Untersuchungsausschuss „Modellbau“ in der Debatte

Über den Schlussbericht des Untersuchungsausschusses Modellbau haben die Fraktionen am 14.03.2017 im Plenum des Bayerischen Landtags debattiert. Der Untersuchungsausschuss war in 37 öffentlichen Sitzungen zusammengekommen und hat dabei 81 Zeugen angehört.

Zur Aufgabe gesetzt hatte er sich, mögliches Fehlverhalten zu prüfen, und zwar im einzelnen „der verantwortlichen bayerischen Bezirkskliniken einschließlich der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit der forensischen Psychiatrie und den damit verbundenen Therapien, insbesondere der Arbeitstherapie ,Modellbau‘ in Ansbach und Straubing seit dem Jahr 1986, der Staatsministerin a.D. H., MdL im Zusammenhang mit der Frage der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit während ihrer Amtszeit als Staatsministerin seit dem Jahr 2008, der Staatsministerin a.D. H., MdL im Zusammenhang mit möglichen Einflussnahmeversuchen auf Privatpersonen, Abgeordnete und die öffentliche mediale Berichterstattung zum Themenkomplex ,Modellbau‘“.

Für die SPD-Fraktion erklärte Horst Arnold, der dem Untersuchungsausschuss vorgesessen hatte, der Ausschuss habe sich mit Fehlverhalten im Rahmen der Verwaltung, politischem Versagen, Strafverfahren, Steuerverfahren und -geheimnis sowie mit der Achtung von Persönlichkeitsrechten befassen müssen. Dies sei „aus vielerlei Gründen problematisch und rechtlich teils hochkompliziert“ gewesen, aber im Verfahren vorbildlich miteinander gelöst worden. Ein besonderer Danke gelte hierbei den Mitarbeitern des Landtagsamts. Der Ausschuss habe außerdem Rechtsgeschichte geschrieben, indem er erstmals einen Beschlagnahmebeschluss beantragt habe. Die Arbeit habe gezeigt, dass das Untersuchungsausschussgesetz heutzutage an Grenzen stoße und nicht mehr alle modernen Anforderungen erfülle.

„Hier sollte dringend nachgearbeitet werden“, so Arnold.

„Einige spannende Details“ habe der Ausschuss wegen des zu beachtenden Steuergeheimnisses nicht veröffentlichen können. Teils habe die Staatsregierung Akten sehr verspätet erst liefern können.

„Dieser Umgang mit Akten hat uns nicht gefallen“, so Arnold.

Zeugen hätten vor dem Ausschuss erklärt, „dass Akten im Ministerium verschwinden, kommt häufiger vor“. Dies sei kein haltbarer Zustand.
Arnold kritisierte auch H. selbst. Zunächst habe sie öffentlich erklärt, zur Aufklärung beitragen zu wollen, dann aber alle rechtlichen Mittel in Anspruch genommen, um möglichst wenige Informationen preiszugeben. Sie habe weder selbst mündliche Aussagen gemacht noch ihre Rechtsanwälte und Steuerberater Auskünfte erteilen lassen. Ihr Ehemann Dr. H. habe „als hoher Staatsbeamter das Parlament düpiert“, indem er vor dem Ausschuss trotz Ladung nicht erschienen war.

„Rechtlich war das in Ordnung. Aber Interesse an Aufklärung lässst das nicht erkennen“, so Arnold.

Und deshalb sei es auch der CSU-Fraktion nicht gelungen, H. zu rehabilitieren.

Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer erklärte für die Fraktion der FREIEN WÄHLER, dieser Untersuchungsausschuss sei immer wieder „auf eine Mauer des Sich-Nicht-Erinnerns, des Nicht-Wissens und des Nicht-Beteiligtgewesenseins“ gestoßen. Relevante Vorgänge seien zudem nur mangelhaft dokumentiert gewesen, zum Beispiel die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bezirk Mittelfranken und den Abnehmern der Modellautos seit dem Jahr 1990. Ebenso die Verträge zwischen dem Bezirkskrankenhaus Straubing und Sapor Modelltechnik. Bauer beschwerte sich zudem, dass die anderen Fraktionen im Untersuchungsausschuss zahlreiche seiner Anträge geschlossen abgelehnt hätten. Da der Untersuchungsausschuss mithin nicht alles habe aufklären können, werde die FREIE-WÄHLER-Fraktion ein Organstreitverfahren vor dem BayVerfGH einleiten.

Ulrike Gote sagte in ihrem Statement für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit dem Schlussbericht schließe der Landtag „ein wahrlich unrühmliches Kapitel“ ab. Im untersuchten Fall seien die „moralischen Maßstäbe völlig verloren gegangen“. Da weder H. noch die CSU-Fraktion noch die Staatsregierung ein Interesse gehabt hätten, die Dinge aufzuklären, habe es zu diesem Untersuchungsausschuss kommen müssen. Er habe viel aufklären können, aber nicht alles – dies habe das Ehepaar H. „durch die fehlende Aussagebereitschaft verhindert“. Die Aufklärungsarbeit sei zudem dadurch erschwert worden, dass sich einige Zeugen nicht mehr „erinnern konnten oder wollten“. Von H. habe Gote „kein Wort der Einsicht“ gehört. Frau H. habe sich hingegen noch als Ministerin „uneinsichtig, anmaßend und repressiv“ gegenüber Kritikern und den Medien verhalten und dabei private und berufliche Interessen vermischt, zum Beispiel, indem sie die Klageschrift ihres Ehemanns von der Pressestelle der Staatskanzlei an Journalisten habe weiterleiten lassen. Es sei außerdem nicht richtig, dass H. sich anlässlich ihrer Wahl in den Bayerischen Landtag von den Gesellschafteranteilen der Firma Sapor Modelltechnik GbR rechtlich wirksam getrennt habe. Gote kritisierte zudem, dass das Sozialministerium die Vorgänge nicht umfassend habe aufarbeiten wollen:

„Im Oktober 2009 verschwand ein Vorgangsteil der Akte Modellbau, der erst im Juni 2013 wiedergefunden wurde. Im Ausschuss haben wir nicht eindeutig klären können, wie das passiert ist und ob möglicherweise Absicht dahintersteckte.“

Künftig gelte es, stärker auf das Mehraugenprinzip und die Schriftform zu achten und mehr Personal einzustellen, damit die Fachaufsicht über Maßregelvollzugseinrichtungen ihren Aufgaben zuverlässig nachgehen könne.

Für die CSU-Fraktion erklärte Dr. Florian Herrmann, die Mitglieder des Untersuchungsausschusses hätten zwar professionell und kollegial zusammengearbeitet. Die Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen fielen allerdings „völlig unterschiedlich“ aus. Aus Herrmanns Sicht haben sich „die gegen H. erhobenen Vorwürfe als haltlos herausgestellt und sind in sich zusammengebrochen“. H. habe nicht gegen das Ministergesetz verstoßen, denn sie sei als Staatsministerin nicht geschäftsführend für Sapor aufgetreten. Auch habe sie nicht dienstliche und private Interessen als Ministerin vermischt: Der BayVerfGH habe festgestellt, „dass auch privates Verhalten Gegenstand parlamentarischer Anfragen sein kann, wenn es auf Grund der Diskussion in der Öffentlichkeit Auswirkungen auf die Amtsführung hat.“ Dazu gehörten auch Angelegenheiten aus der Vergangenheit, also vor der Übernahme des Regierungsamts. Wem ein privater Sachverhalt dienstlich vorgeworfen werde, so Herrmann, „der muss sich auch dienstlich damit auseinandersetzen können“. Die Pressestelle der Staatskanzlei habe im Übrigen die Klageschrift Dr. H.s an die Presse versandt, um als Reaktion auf einen Bericht im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ eine „zusammenhängende Sachverhaltsdarstellung zu liefern“. Es sei der Staatskanzlei nicht darum gegangen, „die Interessen von Dr. H. zu vertreten“. „Völlig absurd“ sei zudem der Versuch, das Ehepaar H. mit Missständen in den Bezirkskliniken oder politischer Einflussnahme in den 1990er Jahren in Verbindung zu bringen. Der eigentliche Skandal sei, „wie hier mit H. umgegangen wurde, wie versucht wurde, ihren Leumund und ihre persönliche Integrität möglichst vollständig zu zerstören“.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 14.03.2017 (von Jan Dermietzel)