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BMF: Bun­des­ka­bi­nett be­schließt Eck­wer­te für Haus­halt 2018 und Fi­nanz­plan bis 2021

Das Bundeskabinett hat am 15.03.2017 die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2018 und für den Finanzplan bis 2021 beschlossen. Der Bundeshaushalt kommt in allen Jahren des Finanzplanungszeitraums bis 2021 ohne neue Schulden aus. Der seit 2014 erreichte Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme wird dauerhaft verstetigt.

Mit dem Eckwertebeschluss werden die Einnahme- und Ausgabeplafonds der Bundesministerien für das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren verbindlich festgelegt. Die Eckwerte dienen der Einhaltung der Schuldenbremse und stellen eine transparente und konsistente Haushaltspolitik sicher.

Der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble:

„Wir werden Ende September auf eine gesamte Wahlperiode ohne neue Schulden zurückblicken können. Diese solide Haushaltspolitik setzen wir auch in den nächsten Jahren fort. Schwerpunkte bleiben die zentralen Politikfelder innere und äußere Sicherheit. Außerdem investieren wir weiter auf hohem Niveau in Infrastruktur sowie in Bildung und Forschung. Diese Politik ist der Erfolgsgarant für Wachstum und Arbeitsplätze – und damit für eine sichere und wohlhabende Zukunft Deutschlands.“

Die Ausgaben des Bundes betragen 2018 laut den Eckwerten € 335,5 Mrd. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2021 steigen die Ausgaben auf € 355,6 Mrd. an. Die Ausgabenentwicklung verläuft entsprechend der prognostizierten Einnahmenentwicklung, die auf der mittelfristigen Wachstumsprognose des Jahreswirtschaftsberichts 2017 beruht. In allen Jahren des Finanzplanungszeitraums bis 2021 werden keine neuen Schulden aufgenommen.

Im Haushalt 2018 bleibt die bereits im geltenden Finanzplan vorgesehene Globale Minderausgabe von € 4,9 Mrd. bestehen. Damit ist ein Handlungsauftrag für die nächste Legislaturperiode zur Auflösung der Globalen Minderausgabe verbunden. Gleichzeitig wird damit das klare Bekenntnis zum Haushaltsausgleich ohne neue Schulden dokumentiert.

Wesentliche Kennziffern des Eckwertebeschlusses bis 2020

 

Ist

2016

Soll

2017

Eckwerte

2018

Finanzplan

201920202021
 

– in Mrd. € –

Ausgaben

317,4

329,1

335,5

347,3348,4

355,6

Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent

+ 1,8

+ 3,8

+ 1,9

+ 3,5+ 0,3

+ 2,1

Einnahmen

317,4

329,1

335,5

347,3348,4

355,6

dar. Steuereinnahmen

289,0

301,0

306,1

318,1322,9

334,9

Nettokreditaufnahme (NKA)

0,0

0,0

0,0

0,00,0

0,0

Nachrichtlich
Investitionen

33,2

36,1

35,7

36,231,6

31,8

Zur Erzielung des Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung 2018 ist ein Rückgriff auf die Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Höhe von € 8,1 Mrd. vorgesehen. Damit wird ein Teil der flüchtlingsbedingten Belastungen des Bundeshaushalts finanziert. Für das Jahr 2019 ist eine weitere Entnahme von € 3,8 Mrd. aus der Rücklage vorgesehen, die damit vollständig aufgebraucht ist.

Mit den Eckwerten werden Schwerpunkte in zentralen Politikfeldern gesetzt, etwa der inneren und äußeren Sicherheit sowie der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Bildung und Forschung werden auf hohem Niveau verstetigt.

Im Einzelnen:

Die Ausgaben des Verteidigungsministeriums werden 2018 um weitere € 1,4 Mrd. auf € 38,5 Mrd. steigen. Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind zusätzliche Ausgaben von € 8,3 Mrd. gegenüber dem geltenden Finanzplan vorgesehen. Die NATO-Quote erreicht bereits in diesem Jahr einen Wert von 1,23% des Bruttoinlandsprodukts, nach 1,18%  im vergangenen Jahr. Wir werden den Wert in den nächsten Jahren stabilisieren und auch weitere Schritte in Richtung 2% angehen müssen.

Die Ausgaben für die innere Sicherheit steigen 2018 gegenüber dem geltenden Finanzplan nochmals um rd. € 500 Mio. Damit werden insbesondere die vereinbarten Sicherheitspakete finanziert. Die Eckwerte enthalten bereits die erforderlichen Personal- und Sachmittel für den Stellenaufwuchs im Sicherheitsbereich. Der Etat des Bundesinnenministeriums ist von € 5,85 Mrd. im Jahr 2013 auf € 9,16 Mrd. im Jahr 2018 deutlich um rund 57% gestiegen.

Die Mittel für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden auf hohem Niveau fortgeführt. Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung stehen im Haushaltsjahr 2018 rd. € 17,5 Mrd. zur Verfügung. Gegenüber 2010 ist dies ein Anstieg um 75%. Damals lagen die Ausgaben bei rd. € 10 Mrd.

Die Investitionen im Bundeshaushalt bleiben mit rd. € 36 Mrd. ebenfalls auf hohem Niveau. 2014 lagen sie noch bei € 25 Mrd. (ohne ESM). Allein die Verkehrsinvestitionen steigen 2018 auf über € 14 Mrd. 2014 lagen sie noch bei rd. € 10 Mrd. Damit trifft die Bundesregierung die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft.

Die Ausgaben des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden noch einmal deutlich erhöht. Die Mittel des Auswärtigen Amts für Humanitäre Hilfe und Krisenprävention werden 2018 in Höhe von € 1,5 Mrd. fortgeführt. Die Ausgaben des BMZ erreichen im Jahr 2018 erneut Rekordniveau und betragen € 8,7 Mrd. Die ODA-Quote für die Entwicklungszusammenarbeit ist im Berichtsjahr 2016 auf voraussichtlich 0,69% des Bruttonationaleinkommens gestiegen, für die Jahre 2017 und 2018 wird ein Wert von 0,66% bzw. 0,52% prognostiziert.

Die Sozialleistungsquote – der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben – beträgt im Bundeshaushalt 2018 rund 51,8%. Mehr als jeder zweite vom Bund ausgegebene Euro fließt damit in den Sozialbereich. 2021 wird dieser Anteil auf 52,5% weiter steigen. In absoluten Zahlen betragen die Sozialausgaben im Haushaltsjahr 2018 mehr als € 173,6 Mrd. Bis 2021 werden die Sozialausgaben auf € 186,6 Mrd. ansteigen. Die wichtigste Sozialleistung ist der Zuschuss an die Rentenversicherung mit fast € 94 Mrd. im Jahr 2018. Es folgen die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II mit € 21,5 Mrd. und der Zuschuss zum Gesundheitsfonds mit € 14,5 Mrd.

Die Integration der Flüchtlinge, die Ausgaben zur Fluchtursachenbekämpfung und die Entlastungen für die Länder und Kommunen haben weiter einen hohen Stellenwert im Bundeshaushalt. Insgesamt betragen die flüchtlingsbezogenen Leistungen des Bundes 2018 rd. € 20 Mrd., darin sind wieder deutliche Entlastungen für die Länder in Höhe von € 5,6 Mrd. enthalten. Bis 2021 werden die flüchtlingsbezogenen Leistungen des Bundes nach jetzigem Stand kontinuierlich bis auf € 15 Mrd. zurückgehen.

BMF, Pressemitteilung v. 15.03.2017