Gesetzgebung

BVerwG: Kurze Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche

Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Urt. v. 15.03.2017 – BVerwG 10 C 3.16  / Weitere Schlagworte: subvenstionsrechtliche Erstattunmgsansprüche; Verjährungsbeginn; Verjährungsende; Verjährungsfrist; Verjährungshemmung

Leitsätze:

  1. Auf den Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG findet seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 nicht mehr die kenntnisunabhängige dreißigjährige Verjährungsfrist in entsprechender Anwendung des § 195 BGB a.F., sondern die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist in entsprechender Anwendung des § 195 BGB n.F. Anwendung.
  1. Verhandlungen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner hemmen die Verjährung grundsätzlich hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die der Gläubiger aus dem betreffenden Lebenssachverhalt herleiten kann (Anschluss an BGH, Urt. v. 05.06.2014 – VII ZR 285/12 – NJW-RR 2014, 981).