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BVerwG: Vorübergehend fortgeltende Anwendung von nicht dem Gesetzesvorbehalt genügenden Prüfungsbestimmungen einer berufsbezogenen Prüfung

Sachgebiet: Prüfungsrecht / BVerwG, Urt. v. 15.03.2017 – BVerwG 6 C 46.15 / Weitere Schlagworte: Prüfung zum fachtechnischen Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung; Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht; Nichtbestehen der Gesamtprüfung bei Nichtbestehen einer Teilprüfung

Leitsätze:

  1. Prüfungsbestimmungen der zuständigen Prüfungsbehörde, die in Ausfüllung der vom Verordnungsgeber für eine berufsbezogene Prüfung in einer Rechtsverordnung gemachten Vorgaben als Verwaltungsvorschrift erlassen worden sind, können für einen Übergangszeitraum fortgelten, soweit sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind.
  1. Eine Regelung, nach der das Nichtbestehen einer Teilprüfung zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung führen soll, genügt den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG, wenn die Teilprüfung schon für sich genommen eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage für die Beurteilung der Eignung des Prüflings bietet; die Voraussetzungen hierfür sind anhand der Ausgestaltung und des Gewichts der Teilprüfung zu beurteilen.