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StMAS: Kindergeld in Europa gerechter gestalten – Anpassung an den tatsächlichen Wohnort der Kinder

15. März 2017 by Klaus Kohnen

Sozialministerin Emilia Müller und Europaministerin Dr. Beate Merk fordern die Europäische Kommission auf, sich nicht länger einer Reform des Kindergeldes in der EU in den Weg zu stellen: „Kindergeld dient der Existenzsicherung der Kinder und soll keine zusätzliche Einnahmequelle für Eltern sein. Deshalb ist es wichtig, diese Leistung dem Lebensstandard des Landes anzupassen, in dem das Kind tatsächlich lebt“, erklärte Bayerns Sozialministerin Müller. Die Ministerinnen ergreifen jetzt gemeinsam die Initiative und sprechen verstärkt Mitglieder des EU-Parlaments und der EU-Kommission an, um für eine gerechte Gestaltung des Kindergeldanspruchs zu werben.

Europaministerin Dr. Merk: „Die Anpassung des Kindergelds war bereits im Februar 2016 von den Staats- und Regierungschefs Großbritannien für den Fall des Verbleibs in der EU zugesagt worden. Dabei war klar, dass diese Reform für alle Mitgliedstaaten gelten würde. Was damals galt, muss auch jetzt gelten.“

Die Anpassung des Kindergelds mache die EU ein Stück gerechter, so beide Ministerinnen. Fehle es wie gegenwärtig an einer Anpassungsmöglichkeit, führe dies zur Trennung von Familien. In einer solchen Situation stelle das Kindergeld nämlich einen finanziellen Anreiz dar, die Kinder im Herkunftsland mit niedrigeren Lebenshaltungskosten zu belassen und alleine in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit höherer Kindergeldzahlung erwerbstätig zu sein, so Müller und Dr. Merk.

EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten, können für ihre Kinder ein Kindergeld beziehen, das sich an den Lebenshaltungskosten in Deutschland orientiert. Dabei ist es nach derzeitigem EU-Recht nicht von Belang, ob die Kinder in Deutschland oder im Heimatland leben. Als Folge erhalten viele EU-Bürger in Bayern Leistungen für Kinder, die aus finanziellen Gründen nicht in Deutschland, sondern in Staaten mit deutlich geringeren Lebenshaltungskosten leben. Die dem deutschen Staat dadurch entstehenden Mehrkosten zahlt der Steuerzahler. Die EU-Kommission lehnt eine Anpassung des Kindergeldes bisher strikt ab.

StMAS, Pressemitteilung v. 15.03.2017

Redaktioneller Hinweis

„Die Bundesregierung hält eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Anpassung von Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes ermöglichen würde, für vereinbar mit den Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union“ – siehe heute im bundestag Nr. 155 v. 15.03.2017 zur „Ländergruppeneinteilung für Kindergeld“.

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