Gesetzgebung

DStGB: Pkw-Maut im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages

Die Nutzerfinanzierung im Verkehr muss gestärkt werden! Der DStGB spricht sich daher weiter für eine Maut auf dem gesamten Straßennetz aus und nicht bloß auf den Autobahnen und Bundesfernstraßen. Eine Maut muss zudem verkehrs- sowie umweltpolitische Lenkungsfunktion haben. Dafür muss sie abhängig von der Schadstoffklasse, den gefahrenen Kilometern, Zeit und Ort sein.

Der Maut-Gesetzentwurf, der heute im Verkehrsausschuss diskutiert wurde, wird dem nicht gerecht. Mit ihm werden zwar die Gebühren der Kurzzeitvignetten abhängig von Motorleistung und Schadstoffausstoß differenziert, aber kein Anreiz gesetzt, stärker Autos mit umweltfreundlicheren Antrieben bzw. Elektromobile zu kaufen.

„Was wir brauchen, ist eine grundlegende Wende in der Verkehrspolitik. Nur deutliche schadstoffärmere Autos entlasten auch die Städte und Gemeinden maßgeblich von Luftschadstoffen“, sagte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB.

Damit kann auch ein Beitrag zur Reduzierung der Stickoxid- und Feinstaubbelastung in den Städten geleistet werden. Mittelfristig sollte eine „Vignettenlösung“ durch eine elektronisch erfasste entfernungsabhängige Mauterfassung ersetzt werden. Eine Vignette hat zu wenig Steuerungsfunktion.

Es ist richtig, die Nutzerfinanzierung zu stärken, aber es ist unzureichend, die Maut auf Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen zu begrenzen. Über zwei Drittel aller Straßen in Deutschland – 610.000 km (Bund 52.000 km und Länder 86.000 km) – sind kommunale Straßen. Mit der Pkw-Maut als Vignette allein werden kaum Finanzierungseffekte erreicht. Die Beteiligung der kommunalen Straßenbaulastträger am Aufkommen aus der Maut ist zu begrüßen, sie muss aber konkret geregelt und verlässlich ausgestaltet werden.

DStGB, Statement v. 20.03.2017

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