Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Neues Feuerwehrgesetz (BayFwG) – Gemeinden begrüßen Stärkung des Ehrenamts, hinterfragen aber Kinderfeuerwehren und Inklusion

Bayerns Gemeinden und Städte unterstützen die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, im neuen Feuerwehrgesetz Regelungen zur Stärkung des Ehrenamts bei den Freiwilligen Feuerwehren vorzusehen.

„Unsere Feuerwehrleute sind die größte Bürgerbewegung Bayerns und leuchtendes Vorbild für persönliches Engagement zu Gunsten der Mitbürger“, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl heute in München.

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„Wir begrüßen daher ausdrücklich die Anhebung der Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrleute und die zusätzlichen Möglichkeiten zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit. Allerdings hinterfragen wir schon, ob die seit langem bewährten Kinderfeuerwehren nicht besser bei den örtlichen Feuerwehrvereinen aufgehoben sind als in der gemeindlichen Zuständigkeit. Doppelstrukturen haben sich erfahrungsgemäß selten bewährt. Außerdem sehen wir es als nicht zu unterschätzende Herausforderung für die Feuerwehrkommandanten an, darüber zu entscheiden, ob Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen in die Freiwilligen Feuerwehren aufgenommen werden können.“

Um das vorbildliche System des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung in Bayern aufrecht zu erhalten, passt der bayerische Gesetzgeber seit Jahren das Feuerwehrrecht an sich wandelnde Gegebenheiten an. Bereits vor 10 Jahren wurde zur Stärkung der Feuerwehren die Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft in mehreren Feuerwehren und die erleichterte Freistellung von Schülern und Studenten für den Feuerwehrdienst eingeführt sowie die Anhebung der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst vorgenommen. Nunmehr erwägt der Gesetzgeber in Bayern zusätzliche Verbesserungen. So sollen Feuerwehr-Zweckverbände entstehen können, die Aus- und Fortbildung auf Landkreisebene festgeschrieben und die Altersgrenze für den Feuerwehrdienst nochmals angehoben werden. Feuerwehrkommandanten sollen das Recht erhalten, neben allgemein für den Feuerwehrdienst tauglichen Personen auch Menschen mit Behinderung aufzunehmen und Kinderfeuerwehren sollen nicht nur bei Feuerwehrvereinen bestehen können.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 21.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern (aktuelle Verfahren inkl. Verfahrensstand, ggfls. redaktionelle Beiträge sowie amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen): hier.