Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt bayerische Transitzentren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive

Bayern wird eigene bayerische Transitzentren für neuankommende Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive einrichten. Ein entsprechendes Konzept von Sozialministerin Emilia Müller hat der Ministerrat heute beschlossen. Müller: „Bayern handelt. Wir setzen um, was uns rechtlich möglich ist. Mit bayerischen Transitzentren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive wollen wir die Verfahren beschleunigen und zeitnahe Rückführungen ermöglichen.“

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Neuankommende Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive sollen künftig nicht mehr bayernweit auf die Kommunen verteilt werden, um zu verhindern, dass sich der Aufenthalt verfestigt. Dadurch werden gleichzeitig die Kommunen entlastet. Das von Sozialministerin Müller vorgelegte Konzept für bayerische Transitzentren sieht vor, in zentralen Einrichtungen beschleunigte Asylverfahren gefolgt von einer zeitnahen Rückführung bei denjenigen neuankommenden Asylbewerbern durchzuführen, die eine geringe Bleibeperspektive haben, über ihre Identität täuschen oder die Mitwirkung beim Asylverfahren verweigern.

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Geplant ist, diese bayerischen Transitzentren mit guter Anbindung zum Flughafen zu errichten und dafür die drei bereits bestehenden Aufnahmeeinrichtungen in Regensburg, Ingolstadt / Manching und Deggendorf zu nutzen. Für die betroffenen Kommunen ergeben sich daraus keine Änderungen.Der Ministerrat hat Sozialministerin Müller beauftragt, das Konzept für die Bayerischen Transitzentren zeitnah umzusetzen. Das Konzept für bayerische Transitzentren ist ein Teil des „Sofortprogramms Innere Sicherheit“, das das Kabinett am 24.01.2017 beschlossen hat.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.03.2017

Redaktioneller Hinweis

Fortlaufend aktualisierte Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern (aktuelle Verfahren inkl. Verfahrensstand, ggfls. redaktionelle Beiträge sowie amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen): hier.