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Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative für breiteres Anwendungsfeld beim genetischen Fingerabdruck

21. März 2017 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat hat heute eine Bundesratsinitiative zu einer breiteren Anwendung des genetischen Fingerabdrucks beschlossen. Der genetische Fingerabdruck wird darin dem klassischen Fingerabdruck angeglichen, der unter einfacheren Voraussetzungen genommen werden kann. Nach geltendem Recht kann ein genetischer Fingerabdruck zu Zwecken künftiger Strafverfolgung nur unter strengen Voraussetzungen genommen werden: Notwendig ist der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie die Prognose, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Nach der Bundesratsinitiative können die Strafverfolgungsbehörden künftig bereits dann von einer Person den genetischen Fingerabdruck nehmen, wenn sie von dieser Person auch den klassischen, daktyloskopischen Fingerabdruck nehmen dürften.

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback:

„Dies ist zur schnellstmöglichen Täteridentifizierung in künftigen Strafverfahren und damit für einen noch effektiveren Schutz unserer Bevölkerung vor Straftaten unerlässlich.“

Klassischer und genetischer Fingerabdruck hätten dasselbe Ziel – die Ermittlung des Täters in einem künftigen Strafverfahren. Es sollten daher im Wesentlichen auch dieselben rechtlichen Voraussetzungen gelten.

„Schon beim Verdacht einer Straftat und der Gefahr einer Wiederholungstat sollten unsere Strafverfolgungsbehörden – unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs – einen genetischen Fingerabdruck nehmen können“, so der Minister.

„Mit dem genetischen Fingerabdruck solange zu warten, bis wirklich etwas Erhebliches passiert – da ist das geltende Recht zu restriktiv. Unser Rechtsstaat steht vor großen Herausforderungen: Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus, aber auch Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität. Wir müssen alles dafür tun, damit wir das Sicherheitsgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger und ihr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der staatlichen Organe stärken. Und das heißt auch: Wir können auf ein so wirkungsvolles Instrument wie den genetischen Fingerabdruck nicht weiter in so großem Umfang wie bisher verzichten.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.03.2017

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen PolFeu, Gesetz zur Angleichung von genetischem und daktyloskopischem Fingerabdruck im Strafverfahren

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