Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat fordert Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)

Deutsche Staatsbürger, die im Ausland an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz teilnehmen oder an der Ausbildung für den Terrorkampf teilnehmen, sollen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Eine entsprechende bayerische Bundesratsinitiative hat der Ministerrat heute beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann:

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„Wer als Terrorist im Ausland kämpft, wendet sich nicht nur von Deutschland ab, er bekämpft uns und lehnt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. So jemand hat kein Recht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit.“

Bislang hat die deutsche Staatsangehörigkeit nur verloren, wer ungenehmigt freiwillig in eine Armee oder in bewaffnete Verbände eines ausländischen Staates eingetreten war. Die Teilnahme an Kampfhandlungen wie zum Beispiel im syrischen Bürgerkrieg oder an der Ausbildung für eine Terrormiliz im Ausland blieb bisher im Staatsangehörigkeitsrecht folgenlos.

Herrmann: „Eine derartige Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar. Das wollen wir ändern.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.03.2017