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Staatskanzlei: Ministerrat verabschiedet Position zur Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik nach 2020

Der Ministerrat hat heute Forderungen Bayerns für eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union nach 2020 beschlossen. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner: „Die EU-Agrarpolitik muss die bäuerlichen Familienbetriebe so unterstützen, dass sie die Herausforderungen durch zunehmend volatile Märkte, den Klimawandel und die gesellschaftlichen Anforderungen wie Nachhaltigkeit, Biodiversität, Tierwohl und Umweltschutz künftig noch besser bewältigen können.“

Wichtig sei vor allem, dass die regionalen Gestaltungsspielräume künftig weiter ausgebaut werden.

„Einheitlich starre Regelungen von Finnland bis Gibraltar sind angesichts der sehr unterschiedlichen Strukturen einfach ungeeignet“, so Brunner.

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Jeder Mitgliedsstaat und jede Region müsse künftig noch freier sein, die unterschiedliche Art der Landbewirtschaftung möglichst individuell zu fördern. Mehr regionale Spielräume fordert der Freistaat auch bei Vermarktungsstrategien und bei der Kennzeichnung regionaler Produkte.

Für die Staatsregierung hat die Unterstützung bäuerlicher Familienbetriebe höchste Priorität. Die Stärkung kleinerer und mittlerer Betriebe durch die Zuschläge auf die ersten Hektar hat sich laut Brunner bewährt und muss ausgebaut werden. Eine neue Agrarstrukturkomponente zu Gunsten kleinerer Betriebe bei den Direktzahlungen könne helfen, kleinteilige Flächenstrukturen auszugleichen. Künftig müsse zudem stärker berücksichtigt werden, dass flächenstarke Betriebe deutliche Kostenvorteile haben.

Um neuen Herausforderungen zu begegnen, sind nach Aussage des Ministers zudem neue Instrumente notwendig. So müssten etwa angesichts zunehmend volatiler Agrarmärkte neue Lösungen zum Risikomanagement geprüft werden – beispielsweise geförderte Versicherungslösungen für Ernte- und Marktrisiken und zur Stärkung der Innovationskraft in der Landwirtschaft. Um in Krisenzeiten effektiv reagieren zu können, müssen laut Brunner die Instrumente in der Gemeinsamen Marktordnung schneller und flexibler werden – etwa durch Exportkredite oder die Einführung von ad-hoc-Interventionen. Auch zum Gegensteuern bei Fehlentwicklungen will Brunner neue Wege einschlagen: So schlägt er eine bessere Unterstützung für tierhaltende Betriebe vor, etwa über einen Zuschlag für Dauergrünland.

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Grundsätzlich setzt sich Bayern dafür ein, das Budget und die bewährte Zwei-Säulen-Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik mit den Direktzahlungen an die Betriebe und vielfältige Fördermöglichkeiten für Entwicklung ländlicher Räume beizubehalten. Allerdings müsse das System dringend einfacher und praxisgerechter werden.

Brunner: „Wir brauchen endlich eine deutliche Vereinfachung und wirksame Entbürokratisierung.“

Landwirtschaftsminister Helmut Brunner wird die Forderungen der Staatsregierung in den kommenden Monaten in Diskussionen mit Bund, Ländern und auf europäischer Ebene einbringen und für die Ziele der bayerischen Agrarpolitik werben.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.03.2017