Gesetzgebung

Staatskanzlei: Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird auf bayerische Beamtinnen und Beamten übertragen

Der Gesetzentwurf, der die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten an das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes anpasst, soll rasch auf den Weg gebracht werden. Der Ministerrat hat deshalb heute den Finanzminister beauftragt, die Verbändeanhörung einzuleiten. Finanzminister Dr. Markus Söder unterstrich:

„Kontinuität und Stabilität sind weiterhin das erklärte Ziel der Bayerischen Staatsregierung.“

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Der mit dem Neuen Dienstrecht eingeschlagene, erfolgreiche Weg wird mit der erneuten Übernahme des Tarifergebnisses auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten konsequent fortgeführt. Bayern bietet seinen Beamtinnen und Beamten insgesamt erstklassige Rahmenbedingungen.

„Für uns ist es Ansporn, hohes Niveau nicht nur zu halten, sondern im Interesse Bayerns weiter auszubauen. Der Freistaat Bayern steht zu seinen Beamtinnen und Beamten und die Besoldung in Bayern bleibt im Bund-Länder-Vergleich weiterhin mit an der Spitze“, betonte Söder.

Die Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend den Ergebnissen des Tarifabschlusses erhöht.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Finanzministerium beauftragt, die Auszahlung der linear erhöhten Bezüge ab Zahltag Mai 2017 zu veranlassen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern (aktuelle Verfahren inkl. Verfahrensstand, ggfls. redaktionelle Beiträge sowie amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen): hier.