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StMBW: Staatsregierung fördert technische Ausstattung von 16 öffentlichen Berufsschulen – Anforderungen von „Industrie 4.0“ an Pilotberufsschulen realisieren

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Bayerisches Bildungs- und Wissenschaftsministerium fördert im Rahmen des Programms „Industrie 4.0“ die technische Ausstattung von 16 öffentlichen Berufsschulen mit Sondermitteln / € 2 Mio. stehen dazu im Doppelhaushalt 2017/2018 bereit / Bewerbung mit Konzept bis Ende Juni

Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle:

„Die Auseinandersetzung mit ‚Industrie 4.0‘ und deren Einfluss auf die beruflichen Tätigkeiten der künftigen Fach- und Führungskräfte sind von zentraler Bedeutung für den Bildungsauftrag der Berufsschule. Mit dem Förderprogramm ‚Industrie 4.0‘ verfolgen wir deshalb das Ziel, an geeigneten öffentlichen Berufsschulen die Optimierung ihrer technischen Ausstattung mit Blick auf Anlagen realer Industriestandards zu gewährleisten. So können wir zusammen mit den Kammern und den Ausbildungsbetrieben die jungen Menschen für die Anforderungen von Morgen qualifizieren.“

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner:

„Bayern zeichnet sich durch einen vergleichsweise hohen Anteil produzierender Unternehmen inklusive Handwerk an der Wertschöpfung aus. Für diese Betriebe bietet die Digitalisierung enormes Potenzial. Damit jedoch der Schritt in die digitale Zukunft gelingt ist es wichtig, dass wir die Unternehmen und insbesondere deren Mitarbeiter optimal auf die neue Technologie vorbereiten. Eine solche Qualifizierung muss bereits bei den Nachwuchskräften ansetzen. Daher ist es für mich ein Erfolgskonzept, dass es den Pilotberufsschulen auf der Grundlage moderner technischer Ausstattung ermöglicht wird, Fach- und Nachwuchskräfte von morgen praxisnah auf die Anforderungen der Digitalisierung vorzubereiten. Nur so können die Potenziale der vernetzten Fertigung künftig vollständig ausgeschöpft werden.“

Bayern wird 50% der förderfähigen Gesamtkosten für die technische Ausstattung tragen, die andere Hälfte sollen die jeweiligen kreisfreien Städte oder Landkreise als Träger der beruflichen Schulen übernehmen. Die Fördermittel sollen Berufsschulen in ganz Bayern zu Gute kommen. Deshalb sollen an dem Förderprogramm jeweils zwei Berufsschulen pro Regierungsbezirk partizipieren können, in Oberbayern vier Berufsschulen.

Bewerbungsschluss ist der 30.06.2017. Bis dahin können Berufsschulen, die an dem Förderprogramm teilnehmen wollen, entsprechend den Kriterien bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ein tragfähiges Konzept einreichen. Die Auswahl der Schulen erfolgt dann zeitnah durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Parallel dazu werden die Lehrkräfte an den Berufsschulen weiterqualifiziert. Die Weiterqualifizierung wird

  • durch eigens konzipierte Fortbildungen an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) in Dillingen und
  • an sogenannten ALP-Partnerschulen in den einzelnen Regionen

erfolgen.

Die Fortbildungen werden abgestimmt mit einem am Institut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) eingerichteten Arbeitskreis „Industrie 4.0“, der u. a. geeignete Unterrichtseinheiten für die entsprechenden Ausbildungsberufe erarbeitet.

StMBW, Pressemitteilung v. 21.03.2017