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BMUB: Bundesregierung verabschiedet erstmals Legionellenverordnung

22. März 2017 by Klaus Kohnen

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zieht Konsequenzen aus einer Reihe von Legionellen-Ausbrüchen. Auf ihren Vorschlag hin stimmte das Kabinett heute einer neuen Verordnung zu, die eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vorsieht. Fachleute machen den Betrieb solcher und ähnlicher Anlagen für eine Reihe von teils tödlichen Krankheitsfällen verantwortlich. Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen. Dadurch sollen Gesundheitsrisiken durch Legionellen vermieden werden.

Hendricks: „Bei Legionellenausbrüchen kommt es auf jede Stunde an. Je länger die Quelle gesucht werden muss, desto eher kann es zu Todesfällen kommen. Daher müssen sich jetzt alle Anlagen mit Legionellenrisiko registrieren lassen. Das kann Menschenleben retten.“

Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die aus der Umwelt in technische Wassersysteme gelangen und dort in geringen Konzentrationen unvermeidlich sind. Werden sie von Menschen über die Atemluft eingeatmet, können sie zu schweren, teils tödlichen Lungenentzündungen führen. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider wurden mehrfach als Quelle größerer Legionellen-Ausbrüche identifiziert. In deren Folge kam es zu mindestens zehn Todesfällen. Die Anlagen werden in verschiedenen Branchen zur Temperaturregulierung zum eingesetzt, zum Beispiel in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und Krankenhäusern. Sie können legionellenhaltige Wassertröpfchen in die Umgebungsluft emittieren.

Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit bevor es zu einem Ausbruchsgeschehen kommt.

Die Verordnung sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Erkrankungen durch Legionellen unterliegen seit 2001 der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Einen umfassenden Bericht zu diesen Erkrankungen veröffentlichte das Robert-Koch-Institut.

BMUB, Pressemitteilung v. 22.03.2017

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales

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