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Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk fordert Erhalt der gemeinsamen EU-Struktur- und Investitionsförderung auch nach 2020

Merk: „EU-Struktur- und Investitionsförderung für alle Regionen der EU erhalten / Fördergefälle zwischen unterschiedlich stark entwickelten Grenzregionen auch in Zukunft vermeiden / Keine unnötigen Bürokratielasten“

Europaministerin Dr. Beate Merk hat heute in Brüssel die Beibehaltung der gemeinsamen EU-Struktur- und Investitionsförderung mindestens in bisherigem Umfang auch in der neuen Förderperiode nach 2020 gefordert.

Europaministerin Merk: „Wir wollen, dass die EU-Struktur- und Investitionsförderung für alle Regionen der EU erhalten wird. Eine strategisch ausgerichtete europäische Regionalpolitik muss auch stärker entwickelte Regionen Europas einschließen, damit diese Regionen ihre Rolle als Lokomotiven für weniger gut entwickelte Regionen wahrnehmen können.“

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Die Ministerin unterstrich, dass auch stark entwickelte Regionen wie Bayern nicht nur aus boomenden Ballungszentren wie dem Großraum München bestünden.

Merk: „Deshalb muss das europäische Motto lauten: ‚Brücken statt Brüche‘. Das heißt, dass alle Regionen, gerade in unmittelbarer Nachbarschaft, zusammenarbeiten und keine neuen Konkurrenzräume entstehen. Wir müssen ein Fördergefälle zwischen unterschiedlich stark entwickelten Grenzregionen auch in Zukunft vermeiden.“

Europaministerin Merk betonte zudem den Wert einer ausgewogenen Regionalpolitik für ein bürgernahes Europa:

„Nur wenn wir konkrete und spürbare Ergebnisse für die Menschen vor Ort liefern, dann werden die Bürger auch wieder mehr Vertrauen in Europa und die EU haben. Daher dürfen die Vorteile der Regionalförderung nicht durch unnötige Bürokratielasten wieder aufgehoben werden. Weniger Bürokratie kommt allen zu Gute – auch den Begünstigten und der Kommission selbst!“

Europaministerin Dr. Beate Merk eröffnete heute in der Bayerischen Vertretung zusammen mit dem Freistaat Sachsen eine gemeinsame Veranstaltung zur künftigen Ausgestaltung der EU-Kohäsionspolitik unter dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2021. Die Bayerische und die Sächsische Staatsregierung hatten am 03.05.2016 eine gemeinsame Position zur künftigen Ausgestaltung der EU-Struktur- und Investitionsförderung nach 2020 beschlossen.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 22.03.2017