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BNetzA: Bundesnetzagentur qualifiziert ersten Vertrauensdienst für elektronische Siegel

23. März 2017 by Klaus Kohnen

Homann: „Das elektronische Siegel – ein großer Schritt in Richtung digitaler Verwaltung“

Die Bundesnetzagentur hat erstmals ein Unternehmen als Anbieter für elektronische Siegel qualifiziert.

„Für Unternehmen und Behörden ist das qualifizierte elektronische Siegel der moderne Ersatz für den altgedienten Stempel. Es belegt nachprüfbar die Herkunft und Echtheit elektronischer Dokumente“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Erster qualifizierter Anbieter

Die Bundesnetzagentur hat der D-Trust GmbH den Status eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters für das Ausstellen von elektronischen Siegeln verliehen. Qualifizierte Anbieter dürfen das EU-Gütezeichen tragen, das die Qualität der angebotenen Vertrauensdienste belegt. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter werden von der Bundesnetzagentur in der sogenannten Vertrauensliste geführt.

Digitalisierung der Verwaltung ermöglichen

Für ein qualifiziertes elektronisches Siegel gilt die Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Herkunftsangabe der Daten, mit denen das qualifizierte elektronische Siegel verbunden ist. Auf diese Weise könnten z.B. Urkunden, Zeugnisse oder Bescheide medienbruchfrei, bei Bedarf in der ganzen EU, elektronisch versandt und gespeichert werden. Dies spart Postlaufzeiten sowie Kosten für Briefpapier und dessen Ablage.

Eine Verbreitung elektronischer Siegel bei der Kommunikation mit Verwaltung oder Unternehmen birgt ein großes Potenzial etwa Behördengänge online zu erledigen.

Die Vertrauensliste ist im Internet unter https://webgate.ec.europa.eu/tl-manager/tl/2084 einzusehen.

BNetzA, Pressemitteilung v. 23.03.2017

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