Sachgebiete: Abgabenrecht; Verfahrens- und Prozessrecht; Gewerbe-, Handwerks-, Gaststättenrecht / VG Regensburg, Urt. v. 23.03.2017 – RN 5 K 16.1146 / Weitere Schlagworte: Erweiterte Gewerbeuntersagung; Anhörung der Industrie- und Handelskammer (IHK), Fehlerfolge bei unterbliebener Anhörung / Landesrechtliche Normen: BayVwVfG
Leitsatz:
AnzeigeDas Steuergeheimnis steht einer Anhörung öffentlicher Stellen nach § 35 Abs. 4 GewO nicht entgegen.
- Zum Volltext
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport