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BayVGH: Sitzverteilung im Ausschuss – Kein Anspruch auf Sainte-Laguё/Schepers anstelle von Hare/Niemeyer

Mit heute bekannt gewordenem Beschluss vom 20.03.2017 hat der BayVGH den Antrag der ÖDP/FDP-Fraktionsgemeinschaft im Kreistag von Mühldorf am Inn, die Berufung gegen ein Urteil des VG München vom 22.06.2016 zuzulassen, abgelehnt.

Die Fraktionsgemeinschaft, die im Kreistag über drei Sitze verfügt, wollte erreichen, die Zusammensetzung der Ausschüsse des Kreistags auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens Sainte-Laguё/Schepers anstelle des Verfahrens Hare/Niemeyer zu bestimmen, um der Spiegelbildlichkeit der Ausschussbesetzung mit dem Wahlergebnis zum Kreistag näher zu kommen.

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Der BayVGH verneint einen Anspruch der Fraktionsgemeinschaft auf Anwendung des aus Sicht der Fraktionsgemeinschaft mathematisch vorzugswürdigen Verfahrens. In der Rechtsprechung sei seit jeher anerkannt, dass bei der Ausschussbildung nicht zwangsläufig jede kleine Gruppe auch einen Sitz in dem jeweiligen Ausschuss erhalten könne und müsse. Zudem solle die Ausschussbesetzung nicht das Verhältnis der bei der Wahl zum Kreistag abgegebenen Wählerstimmen widerspiegeln. Vielmehr solle die Ausschussbesetzung ein verkleinertes Bild der durch die Wahl von den Parteien und Fraktionen erreichten Sitzverteilung im Plenum des Kreistags wiedergeben.

In der Rechtsprechung sei weiter geklärt, dass kein Zählsystem die Spiegelbildlichkeit in letzter Konsequenz herstellen könne, weil immer einzelne Parteien oder Fraktionen zwangsläufig über- oder unterrepräsentiert würden.

Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.

BayVGH, Pressemitteilung v. 24.03.2017 zum Beschl. v. 20.03.2017 – 4 ZB 16.1815

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