Gesetzgebung

StMI: Innenminister Herrmann beim Landesjägertag in Rothenburg o.d. Tauber [zur Waffenrechtsnovelle Bund und EU]

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute beim Landesjägertag des Bayerischen Landesjagdverbands in Rothenburg o.d. Tauber die Jägerschaft als vorbildliche Naturschützer gelobt. „Unsere Jägerinnen und Jäger setzen sich hochengagiert für die Pflege des Waldes und der Natur ein“, so der Innenminister.

„Dank gelebtem Arten- und Naturschutz leistet die Jägerschaft einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Kulturlandschaft.“

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Rund 51.000 Jäger bewirtschaften im Freistaat eine Fläche von 6,8 Mio. Hektar. Als ältestes Kulturerbe der Menschheit trage die Jagd entscheidend dazu bei, das Gesicht Bayerns in seiner ganzen Pracht zu erhalten.

„Die Bayerische Staatsregierung wird die Belange unserer Jägerinnen und Jäger stets im Blick behalten“, sicherte Herrmann zu.

In seinem Grußwort ging der Minister besonders auf das Waffenrecht ein.

„Das Führen von Waffen ist mit großer Verantwortung verbunden“, erläuterte Herrmann.

Es sei ein hoher Schutzstandard nötig, damit Waffen nicht in falsche Hände geraten. Das sehe auch die Jägerschaft so. Mit Blick auf die Waffengesetznovelle des Bundes machte Herrmann deutlich, dass er sich für einen Bestandschutz bereits angeschaffter und ausreichend sicherer Aufbewahrungsbehältnisse eingesetzt habe.

„Deshalb bin ich froh, dass der beschlossene Gesetzentwurf nun einen unbefristeten Bestandschutz für die bisherigen Besitzer vorsieht.“

Wie Herrmann erklärte, steht auch eine Änderung der EU-Waffenrichtlinie kurz vorm Abschluss. Auch er sei aus Sicherheitsgründen für ein strengeres Waffenrecht. Zu begrüßen sei vor allem das künftige Verbot von vollautomatischen Waffen, die zu halbautomatischen Waffen umgebaut wurden. Dadurch werde der Gefahr begegnet, dass diese Waffen wieder zu Kriegswaffen umgebaut werden und in die Hände von Terroristen gelangen könnten.

„Allerdings schossen die von der EU-Kommission ursprünglich geplanten Regelungen teilweise über das Ziel hinaus“, monierte der bayerische Innenminister.

Der bürokratische Aufwand wäre in keinem Verhältnis zum Sicherheitsgewinn gestanden.

„Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium ist es uns aber gelungen, eine Reihe der problematischen Regelungen zu korrigieren“, führte Herrmann aus.

So ist eine generelle Befristung aller Waffenerlaubnisse auf höchstens fünf Jahre ebenso vom Tisch wie die Pflicht, jede Erteilung beziehungsweise Verlängerung von einer medizinischen Untersuchung abhängig zu machen. Das wäre laut Herrmann völlig unpraktikabel und überzogen gewesen.

„Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf haben wir für die Jagd und den Schießsport einiges erreicht“, sagte Herrmann.

„Und wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, den sich aus der Reform ergebenden Änderungsbedarf auf das notwendige Maß zu beschränken.“

Die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht sei laut Herrmann für dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.

StMI, Pressemitteilung v. 25.03.2017

Redaktionelle Hinweise

Bei der Reform der EU-Waffenrichtlinie handelt es sich um den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Die Kommission hatte den Vorschlag im November 2015 vorgestellt. Im Dezember 2016 erzielten Parlament und Rat eine politische Einigung. Das Parlament hat die Änderung am 14.03.2017 angenommen. Die förmliche Annahme durch den Rat steht noch aus. Zum aktuellen Stand des Verfahrens sowie zum Verlauf vgl. hier.

Bei der Waffengesetznovelle des Bundes handelt es sich um den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (wesentliche Regelungen: hier)Diesen hatte das Kabinett am 25.01.2017 beschlossen. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 10.03.2017 im 1. Durchgang beraten und eine Stellungnahme beschlossen (alle diesbezüglichen Dokumente finden Sie hier). Die 1. Beratung im Bundestag fand ebenfalls am 10.03.2017 statt. Zum Verlauf und zum aktuellen Stand des Verfahrens: hier.