Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Landesentwicklungsprogramm – Gemeindetag nur mäßig begeistert

Zum heute vom Bayerischen Ministerrat beschlossenen Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Bayerns Gemeinden und Städte sind nur mäßig begeistert. Wir hatten uns eine grundsätzliche Überarbeitung des LEPs erhofft. Einige Inhalte sind überholt, andere schränken die kommunale Planungshoheit unangemessen ein.“

Im Einzelnen wies der Bayerische Gemeindetag auf folgendes hin:

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    Das Zentrale-Orte-System ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß. Es sollte grundsätzlich überdacht werden.

  • Die Einführung der Metropole als neue Kategorie im Landesentwicklungsprogramm darf nicht dazu führen, dass spezielle finanzielle Zuweisungen an die Metropolen erfolgen. Keinesfalls darf es zu Lasten der übrigen Räume gehen. Dem Staatsziel der Gewährleistung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen ist oberste Priorität zuzumessen.
  • Die Zuordnung strukturschwacher Gemeinden in Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings ist bemerkenswert, dass nunmehr fast die Hälfte der bayerischen Gemeinden wirtschaftsstrukturelle oder sozialökonomische Nachteile aufweisen sollen. Ob damit dem Ziel, wirklich finanziell benachteiligte Gemeinden zu fördern, noch erreicht werden kann, ist zweifelhaft. Dies zeigt sich auch bei der Aufnahme ganzer Landkreise in solche Teilräume. Die Abgrenzung nach Landkreisen ist viel zu undifferenziert. Eine Unterscheidung zwischen strukturschwachen und nicht strukturschwachen Gemeinden innerhalb eines Landkreises ist damit nicht möglich.
  • Das sog. Anbindegebot ist und bleibt ein Kernstück jeder vernünftigen Bauleitplanung einer Kommune. Die Gemeinden und Städte werden auch in Zukunft verantwortungsvoll und flächenschonend Baugebiete ausweisen. Sie brauchen dazu keine staatlichen Vorgaben, die massiv in die Entscheidungshoheit der Gemeinden eingreifen. Jede Erleichterung in der Bauleitplanung ist zu begrüßen, ein umfangreicher Katalog von Ausnahmen aber nicht der richtige Weg. Die Entscheidung über einen Standort muss vielmehr in der Verantwortung der Gemeinde bleiben und im Rahmen der Abwägung aller berührten privater und öffentlicher Belange getroffen werden.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 28.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zur LEP-Überarbeitung insgesamt: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.