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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Sozialministerin Emilia Müller anlässlich der Vorstellung des 3. Tätigkeitsberichts der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung

28. März 2017 by Klaus Kohnen

Sozialministerin Emilia Müller hat anlässlich der Vorstellung des 3. Tätigkeitsberichts der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung im Ministerrat der Behindertenbeauftragten Irmgard Badura gedankt und deren wertvolle Arbeit gewürdigt. Müller: „Unser gemeinsames Ziel ist, dass alle Menschen in Bayern, gleich ob mit oder ohne Behinderung, ein selbstbestimmtes Leben führen und ganz selbstverständlich am Alltag teilhaben können. Die Behindertenbeauftragte unterstützt uns dabei mit zahlreichen Impulsen aus den verschiedenen Verbänden, Organisationen und Initiativen. Ihre Anregungen, die aus unserer guten Zusammenarbeit entstehen, schätze ich sehr.“

Die Politik für Menschen mit Behinderung ist ein zentrales Thema der bayerischen Sozialpolitik. Insgesamt wendet Bayern rd. € 4,5 Mrd. im Jahr für die Belange von Menschen mit Behinderung auf.

Exemplarische Bereiche sind:

  • Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes und deren landesrechtliche Umsetzung:

„Durch den gemeinsamen Einsatz bei der Reform des Bundesteilhabegesetzes im Bund ist es uns gelungen, deutliche Verbesserungen für die Menschen mit Behinderung durchzusetzen“, so Müller.

„Jetzt geht es um die konkrete Ausgestaltung für die Menschen in Bayern. Wir wollen dabei allen Menschen mit Behinderung eine möglichst selbstbestimmte, selbständige und unabhängige Lebensführung gewährleisten.“

  • Barrierefreiheit: Die Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2023 den öffentlichen Raum und den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern barrierefrei zu machen. Dafür sind im Doppelhaushalt 2017/18 rd. € 235 Mio. veranschlagt. Zur Unterstreichung der Bedeutung dieses Themas hat das Kabinett einen Staatssekretärsausschuss zur Barrierefreiheit unter Leitung von Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger eingesetzt.

„Ich verspreche mir von diesem hochkarätig besetzten Gremium einen weiteren Schub für die Barrierefreiheit in Bayern“, so Müller.

  • Blindengeld: Bayern hat als eines der ersten Länder ein Blindengeld eingeführt und zahlt aktuell einen der höchsten Blindengeldsätze bundesweit. Ab 2018 sollen nun auch Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung eine finanzielle Unterstützung erhalten (Sehbehindertengeld).
  • Inklusion: Der Aktionsplan „Zukunft Inklusion“ (www.inklusion-in-bayern.de) führt Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention zusammen. Er enthält konkrete Zielsetzungen und Maßnahmen der Staatsregierung zur Verbesserung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen.
  • Teilhabe am Arbeitsleben: Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben weiter zu stärken, fördert Bayern die berufliche Inklusion mit erheblichen Mitteln, allein 2015 mit über € 73 Mio. aus der Ausgleichsabgabe zur Förderung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 28.03.2017

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Kategorie: Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen KiSozRBV

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