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Staatskanzlei: Versicherung gegen Elementarschäden

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Die Staatsregierung ermuntert die Bürgerinnen und Bürger, sich selbst gegen Elementarschäden bei Naturkatastrophen zu versichern. Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat mit der Versicherungsbranche, den kommunalen Spitzenverbänden, den Kammern der gewerblichen Wirtschaft, den Verbänden der bayerischen Kreditwirtschaft und den Verbänden der privaten Wohnungseigentümer eine gemeinsame Vereinbarung ausgearbeitet. Ziel ist, die Immobilieneigentümer in Bayern für die Gefahren und Risiken von Elementarschadenereignissen zu sensibilisieren sowie über die Möglichkeiten und die Notwendigkeit eines umfassenden Versicherungsschutzes zu informieren.

Wirtschaftsministerin Aigner:

„Extreme Wetterereignisse stellen eine zunehmende Bedrohung für Menschen und Sachwerte, wie insbesondere Gebäude, in Bayern dar. Die schweren Unwetter im vergangenen Jahr haben in Simbach am Inn Menschenleben gefordert. Außerdem sind vielerorts sehr hohe Sachschäden entstanden. Aufgrund der sich verändernden klimatischen Bedingungen werden Starkregenereignisse und Hochwasser in der Zukunft deutlich zunehmen. Die Bevölkerung und die Unternehmen in Bayern müssen auf diese Veränderungen und auf die deutlich zunehmenden Risiken frühzeitig reagieren. Aus diesem Grund muss eine umfassende Absicherung des Eigentums auch eine Versicherung gegen Elementarschäden umfassen. Ich habe zusammen mit den Partnern der Elementarschadenkampagne eine gemeinsame Vereinbarung ausgearbeitet.“

Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Ankündigung der Staatsregierung, Anpassungen bei den Finanzhilfen nach Naturkatastrophen vorzunehmen. Ab dem Stichtag zum 01.07.2019 werden keine finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfen mehr gewährt, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar waren. Unbeschadet davon bleiben Härtefallregelungen im Einzelfall.

Finanzminister Dr. Markus Söder betonte:

„Nach den starken Überschwemmungen zwischen Mai und Juli 2016 hat die Bayerische Staatsregierung schnell und unbürokratisch geholfen. Dies war richtig und wichtig. Allein aus dem Hilfsprogramm des Finanzministeriums wurden bislang über € 30 Mio. Sofortgeld und Soforthilfen ausgezahlt. Zusammen mit den Hilfsprogrammen der anderen Ressorts beträgt der aktuelle Auszahlungsstand über € 57 Mio.“

Staatliche Hilfen bei Naturkatastrophen sollten aber nicht dazu führen, dass bewusst vom Abschluss von Elementarschadenversicherungen abgesehen und stattdessen auf den Staat vertraut wird, sagte Söder weiter. Es sei nicht Aufgabe des Staates, als eine Art „Ersatzversicherer“ zu fungieren, zumal ein Versicherungsschutz gegen Elementargefahren in über 99% der Fälle zu tragbaren Prämien möglich sei. Für die meisten Hausbesitzer koste der Versicherungsschutz unter € 100,- im Jahr.

Die Staatsregierung fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern nachdrücklich dazu auf, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und sich gegen die immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen zu versichern. Wie die Ereignisse des letzten Jahres deutlich vor Augen geführt haben, können existenzbedrohende Überschwemmungen nach massiven Starkregenereignissen überall in Bayern auftreten. Die Versicherung gegen Elementargefahren darf daher nicht davon abhängig gemacht werden, ob sich in der Nähe einer Immobilie ein Gewässer befindet.

Gegebenenfalls bestehende Informationsdefizite in der Bevölkerung über Naturgefahren werden durch die umfassende Informationskampagne der Partner der Initiative beseitigt. Wie in anderen Lebensbereichen gelten die Grundsätze der Eigenverantwortung und Eigenvorsorge, basierend auf einer guten Informationslage, auch im Bereich der Vorsorge gegen Elementargefahren.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 28.03.2017