Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf Campus-Straubing-Gesetz (CSG)

Die Staatsregierung hat den Gesetzentwurf über den „Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit“ (Campus-Straubing-Gesetz – CSG) eingebracht (LT-Drs. 17/16132 v. 28.03.2017). Hiernach wird das derzeitige „Wissenschaftszentrum Straubing“ zum „Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit“ weiterentwickelt und als Integratives Forschungszentrum der TUM errichtet.

Das Wissenschaftszentrum Straubing, das zugleich Teil des Kompetenzzentrums für Nachwachsende Rohstoffe ist, wurde zunächst als hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung errichtet, dem zuletzt sechs Hochschulen (Technische Universität München, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Universität Regensburg, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Technische Hochschule Deggendorf und Hochschule Landshut) angehört haben. Die bisherige Organisationsform sei der angestrebten fachlich-wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Einrichtung, insbesondere dem nachhaltigen Ausbau des Studienangebots am Standort Straubing und dem damit verbundenen personellen Ausbau jedoch nicht mehr angemessen, so der Gesetzentwurf. Angestrebt wird nun die Errichtung einer universitären Einrichtung mit weitgehender Eigenständigkeit in Forschung und Lehre. Die Rechtsform eines Integrativen Forschungszentrums der TU München erscheine bestens geeignet, um die Einrichtung zu einem für Wissenschaftler und Studierende attraktiven Zentrum auf dem Gebiet der Nachwachsenden Rohstoffe zu machen und den Standort Straubing insgesamt weiterzuentwickeln, so der Gesetzentwurf weiter.

Mit einem eigenen Studienangebot in Natur- und Ingenieurwissenschaften werden Studierende bzw. Absolventen dort neben dem Bachelor und dem Master auch den Doktorgrad erwerben können. Bis 2019 sollen in Straubing insgesamt 1.000 Studienplätze zur Verfügung stehen. Der Campus Straubing soll zum 01.10.2017 gegründet werden. Dann sollen auch die ersten Bachelorstudiengänge im Rahmen des Ausbaukonzepts den Studienbetrieb aufnehmen.

Weitere Informationen

  • Zum Gesetzentwurf: hier (Vorgangsmappe des Landtags).
  • Aktueller Stand und Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
  • Laufende Gesetzgebungsverfahren im Freistaat im Überblick (Verfahrensstand, ggfls. redaktionelle Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen): hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) puje – Fotolia.com