Gesetzgebung

BVerwG: Rechtsschutz des regulierten Unternehmens gegen zu niedrig festgesetzte Entgelte im Rahmen von § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG

Sachgebiet: Postrecht und Telekommunikationsrecht / BVerwG, Urt. v. 29.03.2017 – BVerwG 6 C 1.16 / Weitere Schlagworte: Telefonnetz; Leistungen der Klägerin im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICA) zu ihrem leitungsvermittelten Netz (PSTN – Public Switched Telephone Network); Anbieterinteresse des regulierten Unternehmens; Beurteilungsspielraum betreffend die Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen; Verpflichtung zur rückwirkenden Neubescheidung eines Entgeltantrags; Rechtsschutzbeschränkung für das regulierte Unternehmen; befristete Fortgeltung einer verfassungswidrig gewordenen Regelung 

Leitsätze:

  1. Die durch das BVerfG angeordnete befristete Fortgeltung der verfassungswidrig gewordenen Regelung in § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG ist mit Unionsrecht vereinbar.
  1. Im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG kann das regulierte Unternehmen Rechtsschutz gegen zu niedrig festgesetzte Entgelte für abgelaufene Genehmigungszeiträume im Hauptsacheverfahren ohne vorhergehenden Erfolg im Eilverfahren nur im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage erhalten.
  1. Das Anbieterinteresse des regulierten Unternehmens ist in der Abwägung, die die Bundesnetzagentur im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums betreffend die Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen vorzunehmen hat, stets und inhaltlich unverkürzt zu berücksichtigen.