Gesetzgebung

VG Regensburg: Braunbär Ben darf im Gnadenhof bleiben

Der Kläger, der den Bären für seinen Zirkus gehalten hatte und sich mit seiner Klage gegen dessen Fortnahme durch das Landratsamt Deggendorf wandte, stimmte heute einem Vergleichsvorschlag der 4. Kammer des VG Regensburg zu. In dem zwischen ihm und dem Landratsamt Deggendorf geschlossenen Vergleich vereinbarten die Beteiligten insbesondere, dass Bär Ben im Gnadenhof für Bären in Bad Füssing verbleibt und der Kläger auf alle Rechte an dem Braunbären verzichtet. Dafür werden dem Kläger die im Zusammenhang mit der Fortnahme des Bären entstandenen Kosten nicht in Rechnung gestellt und er erhält den Zirkuswagen, in dem er den Bären transportiert hatte, zurück.

Das Landratsamt Deggendorf hatte mit Bescheid vom 17.03.2016 gegenüber dem Kläger die Fortnahme des Braunbären Ben angeordnet und diesen in den Gnadenhof für Bären gebracht. Der vom Kläger gestellte Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz war mit Beschluss des VG Regensburg v. 17.03.2016 (RN 4 S 16.414) abgelehnt worden (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung v. 17.03.2016).

Über die in der Hauptsache erhobene Klage ist auf Grund des Vergleichsschlusses nun nicht mehr zu entscheiden. Auch eine mündliche Verhandlung findet damit nicht mehr statt. Der für den 04.04.2017 angesetzte Termin ist daher bereits aufgehoben worden.

VG Regensburg, Pressemitteilung v. 29.03.2017