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BMVI: Fahrverbot für laute Güterwagen ab 2020 – Bundestag beschließt Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG)

30. März 2017 by Klaus Kohnen

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt setzt eine weitere Maßnahme seiner „Strategie Leise Schiene“ um: Das Fahrverbot für laute Güterwagen. Der Deutsche Bundestag hat das von Dobrindt initiierte Gesetz heute in 2./3. Lesung beschlossen.

Dobrindt: „Wir wollen mehr Mobilität schaffen und gleichzeitig den Schienenlärm bis 2020 halbieren. Dazu fördern wir die Umrüstung von Güterwagen auf Flüstertechnik, investieren in Lärmschutz an Strecken und verschärfen die Vorschriften. Mit dem Fahrverbot für laute Güterwagen setzen wir einen zusätzlichen Anreiz, Altfahrzeuge umzurüsten und schützen die Anwohner von Güterverkehrsstrecken wirksam vor Schienenlärm. Damit schaffen wir mehr Akzeptanz für den Schienengüterverkehr.“

Kernpunkte des Gesetzes:

  • Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich ein Fahrverbot für laute Güterwagen.
  • Güterwagen dürfen ab diesem Stichtag bei der Fahrt nicht mehr Lärm verursachen als ein Güterwagen, der eine Betriebszulassung nach der für Neufahrzeuge geltenden Lärmschutz-Richtlinie (TSI Lärm) erhalten hat.
  • Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen.
  • Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu € 50.000.

Die Strategie „Leise Schiene“ von Minister Dobrindt besteht aus drei Elementen:

  1. Fördern: Lärmschutz an der Quelle. Hierzu zählen u.a. die Umrüstung von Güterwagen auf Flüsterbremsen und Innovationen für leisere Züge.
  2. Ertüchtigen: Lärmschutz an der Strecke. Hierzu zählen u.a. innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände oder Schallschutzfenster.
  3. Regulieren: Strengere Vorschriften. Hierzu zählen das Fahrverbot für laute Güterwagen, strengere Lärmschutzwerte bei Neu- und Ausbau oder besserer Schutz bei Lärmsanierung an bestehenden Strecken.

BMVI, Pressemitteilung v. 30.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Gesetzentwurf: BT-Drs. 18/11287; Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/11769.
  • Verbundene Meldungen: hier.

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