Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht; Parlaments-, Wahl-, Parteienrecht / BVerwG, Urt. v. 30.03.2017 – 7 C 19.15 / Weitere Schlagworte: Informantenschutz; behördliche Aufgabenerfüllung; Vorliegen objektiv schutzwürdigen Interesses an der Vertraulichkeit; Filmförderung
Leitsätze:
- § 3 Nr. 7 IFG bezweckt den Schutz des Informanten im Interesse der behördlichen Aufgabenerfüllung.
- Ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit einer Information liegt vor, wenn bei ihrer Offenbarung dem Informanten Nachteile drohen und deshalb (zukünftig) die ordnungsgemäße Erfüllung der behördlichen Aufgabe, welche auf die vertrauliche Übermittlung von Informationen angewiesen ist, gefährdet ist.
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