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KMK & HRK: Präzisierung der Beschreibung von Hochschulabschlüssen – Neuer Qualifikationsrahmen von KMK und HRK

30. März 2017 by Klaus Kohnen

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat der Weiterentwicklung des erstmals 2005 veröffentlichten „Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse“ (HQR) zugestimmt, der im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) erarbeitet wurde. Der HQR ist integraler Bestandteil des Deutschen Qualifikationsrahmens und entspricht dessen Niveaustufen 6, 7 und 8.

Die Weiterentwicklung war von der HRK initiiert und vorbereitet worden, weil sich nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Zuordnung von beruflichen Qualifikationen zum bereichsübergreifenden „Deutschen Qualifikationsrahmen“ (DQR) gezeigt hat, dass der HQR von 2005 die Spezifika der Hochschulbildung nicht deutlich genug abbildete. Die Verabschiedung in der Kultusministerkonferenz erfolgte in Abstimmung mit dem BMBF und unter Einbindung der Stakeholder des Bologna-Prozesses.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist ein Transparenzinstrument und dient der besseren nationalen und internationalen Vergleichbarkeit der angebotenen Studien- und Ausbildungsgänge. Der HQR bietet Informationen für Studieninteressierte und Arbeitgeber, unterstützt die Evaluation und Akkreditierung und erleichtert die Curriculumentwicklung. Er beschreibt in allgemeiner Form, was Absolventinnen und Absolventen auf der Ebene des Bachelors, des Masters oder der Promotion wissen, verstehen und können sollten. Zentrale Kategorien sind dabei einerseits die Fähigkeit zu reflexivem und innovativem Handeln auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, andererseits die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden anzuwenden und dadurch neues Wissen zu erzeugen. Zudem wird zwischen reflexiver Wissensanwendung (unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse) und kritischer Wissensgenerierung (mit wissenschaftlichen Methoden) unterschieden.

Aus der Zuordnung von Abschlüssen zu den Niveaustufen folgen keine Berechtigungen. Diese ergeben sich aus landes- und bundesrechtlichen Regelungen.

Hilfreich für die Gestaltung von Studiengängen wäre die Formulierung von fachspezifischen „Übersetzungen“ des HQR in so genannte Fachqualifikationsrahmen. Die HRK wird die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Hochschulen bzw. Fakultäten- und Fachbereichstage bei dieser Arbeit unterstützen.

Der Qualifikationsrahmen ist auf den Internetseiten von HRK und KMK abrufbar.

KMK & HRK, gemeinsame Pressemitteilung v. 30.03.2017

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