Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege – Beschlussempfehlung

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/16189 v. 30.03.2017). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen.

Die Änderungen beziehen sich zum einen auf die Benennung des Gesetzes und die entsprechenden redaktionellen Folgeänderungen. So soll das Gesetz nunmehr „Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern (Pflegendenvereinigungsgesetz – PfleVG)“ getauft werden.

Darüber hinaus soll in Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes („Aufgaben und Verordnungsermächtigung“) eine neue Nr. 6 eingefügt werden. Hiernach soll es auch zu den Aufgaben der Vereinigung der Pflegenden in Bayern gehören, „Rechtsverordnungen nach Art. 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a GDVG zu vollziehen, die Berufsangehörige in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege betreffen“.

In der Expertenanhörung am 06.12.2016 im Landtag sei deutlich geworden, dass es sinnvoll sei, bereits in den aktuellen Gesetzentwurf eine Regelung aufzunehmen, wonach die Vereinigung der Pflegenden künftig für den Vollzug einer Berufsordnung und einer Weiterbildungsordnung der Pflegenden zuständig sein wird, so die Begründung des zu Grunde liegenden Änderungsantrags. Die Rechtsgrundlage zum Erlass dieser Verordnungen durch das StMGP findet sich bereits in Art. 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a GDVG. Diese Rechtsverordnungen sollen erlassen und der Vollzug soll auf die Vereinigung der Pflegenden übertragen werden, sobald sich die Körperschaft etabliert hat und von ihren Kapazitäten her in der Lage ist, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, so die Begründung zum Änderungsantrag. Als vom Staat erlassene Verordnungen werden diese für alle bayerischen Pflegekräfte Geltung erlangen und nicht nur für die Mitglieder der Pflegevereinigung.

Sonstiges

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat finden Sie hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen