Gesetzgebung

StMAS: Renteneinheit in Deutschland – Müller: „Bei Ost-West-Angleichung der Renten Spätaussiedler nicht vergessen!“

Mit der geplanten Ost-West-Angleichung wird der Rentenwert Ost von 2018 an bis 2025 schrittweise an den Rentenwert West angeglichen. Für die Ostrentner bedeutet dies, dass ihre Renten bis 2025 stärker steigen werden, als dies die Lohnentwicklung vorgibt. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller wies heute auf diesen beispiellosen Aufholprozess hin, bei dem die Renten von 51% im Jahr 1991 bis 2025 auf 100% des Westwertes steigen werden. Sie fordert: „Mit der Ost-West-Angleichung der Renten muss jetzt auch die Situation unserer Spätaussiedler neu bewertet werden!“

Mit Rücksicht auf das niedrigere Lohnniveau im Osten mussten Spätaussiedler, die in den 90er Jahren nach Deutschland kamen, deutliche Kürzungen ihrer Rentenansprüche hinnehmen. Damals hat man mit den Kürzungen Ungleichgewichte zu den Rentenansprüchen in den neuen Ländern vermeiden wollen.

„Dahinter verbirgt sich ein Armutsrisiko. Betroffen sind rund 760.000 Menschen. Deshalb werden wir unsere Forderung am Freitag, 31.03.2017, in den Bundesrat einbringen. Denn die Situation der Spätaussiedler darf nicht vergessen werden“, so die Ministerin abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 30.03.2017

Redaktioneller Hinweis

Der Antrag des Freistaates Bayern in Sachen Spätaussiedler bezieht sich auf TOP 21 der morgigen Bundesratssitzung (Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung – Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz). Zum Antrag: hier.