Gesetzgebung

BMUB: Bundesrat nimmt Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes an – Hendricks: Die Suche nach dem sichersten Standort für den Atommüll kann beginnen

Der Bundesrat hat heute den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes angenommen. Aus diesem Anlass erklärt Bundesumweltministerin Babara Hendricks:

„Jetzt kann es losgehen mit der neuen, offenen, wissenschaftsbasierten und transparenten Suche nach dem sichersten Standort für den Atommüll. Bis zuletzt haben einige versucht, die weiße Landkarte zu gefährden. Und sie sind mit ihrem verantwortungslosen Vorschlägen gescheitert. Ich bin sehr erleichtert, dass sich nun niemand mehr aus der Verantwortung stehlen kann: Wir betrachten das gesamte Bundesgebiet! Wir bevorzugen keine Regionen! Wir schließen keine Regionen von Vornherein aus! Wir beziehen alle in Frage kommenden Wirtsgesteine ein. Bis 2031 wollen wir den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit finden.

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Wir stellen uns der schwierigen und unangenehmen Verantwortung, die aus dem Erbe des Atomzeitalters herrührt. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar, zum Beispiel an andere Länder oder an künftige Generationen.

Mit dem heutigen Tag ziehen wir endlich einen Schlussstrich unter eine vor mehr als 30 Jahren getroffene Vorfestlegung auf Gorleben! Dass uns das gelungen ist, ist auch der Erfolg der vielen tausend Bürgerinnen und Bürgern, die in den letzten vier Jahrzehnten nicht locker gelassen haben. Ihnen und allen anderen, die bei diesem Neustart mitgeholfen haben, gilt mein Dank!“

Weitere Informationen zum Standortauswahlgesetz finden Sie unter:
www.bmub.bund.de/P1965/

BMUB, Pressemitteilung v. 31.03.2017

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