Gesetzgebung

GVBl. (5/2017): Bekanntmachung des Staatsvertrags über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 22.02.2017 dem am 17. bis 21.03.2016 unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nunmehr bekannt gemacht (GVBl. S. 55).

Stichworte: gemeinsame Einrichtung der Länder mit der HRK zur Hochschulzulassung; Nachfolge des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 05.06.2008 (ehemals ZVS); Rechtsgrundlage, um das Zentrale Vergabeverfahren und das Serviceverfahren in einem gemeinsamen Verfahren abzubilden (sog. Dialogorientiertes Serviceverfahren); Vergabeverfahren nach neuem Staatsvertrag (wohl) erstmals zum Wintersemester 2018/2019.

  • Wesentliche Inhalte des Staatsvertrags: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen