Gesetzgebung

GVBl. (5/2017): Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes (LWG) verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes v. 27.03.2017 wurde am 31.03.2017 verkündet (GVBl. S. 42). Es tritt am 01.04.2017 in Kraft. Stichworte: Landtagswahl 2018; Bericht über die Veränderung der Einwohnerzahlen (Stimmkreisbericht); 61 Mandate für den Wahlkreis Oberbayern (bisher: 60); 19 Mandate für den Wahlkreis Unterfranken (bisher: 20); Bildung eines neuen Stimmkreises in LH München; Zulassung von weniger als 50 Urnenwählern; Zusammensetzung des Beschwerdeausschusses und Verankerung als Wahlorgan; Klarstellung bei Volksbegehren, dass das Stimmrecht der Unterstützer eines Zulassungsantrags zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein muss.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen