Die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungsgerichte v. 15.03.2017 wurde am 31.03.2017 verkündet (GVBl. S. 63). Sie tritt am 01.04.2017 in Kraft. Hiernach können ab dem 01.04.2017 bei den Verwaltungsgerichten Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Regensburg und Würzburg in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden.
Beim BayVGH und beim VG München war dies bereits seit dem 01.05.2016 der Fall.
Sonstiges
Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen