Gesetzgebung

DStGB: Bundestag verabschiedet Verpackungsgesetz

Am 30.03.2017 hat der Deutsche Bundestag das Verpackungsgesetz in der dritten Lesung verabschiedet. Am 12.05.2017 soll sich nun der Bundesrat mit dem Verpackungsgesetz befassen. Zuletzt hatte es durch einen Antrag des Umweltausschusses des Bundestages noch Änderung am Gesetzentwurf gegeben.

Mit dem verabschiedeten Verpackungsgesetz entfernt sich der Deutsche Bundestag endgültig von dem ursprünglich angestrebten Wertstoffgesetz. Auch nach jahrelangen Diskussionen ist es damit nicht gelungen, ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und insbesondere bürgernahes Wertstoffgesetz zu erarbeiten. Das ursprüngliche Ziel, über die Verpackungsverordnung hinaus auch stoffgleiche Nichtverpackungen wie die vielbemühte Bratpfanne oder Gummi-Quietsche-Ente zu erfassen und im Sinne eines nachhaltigen Rohstoffkreislaufes über das Recycling diesem wieder zuzuführen, ist damit nicht erreicht worden.

Das nun verabschiedete Verpackungsgesetz stellt vielmehr ein Update der Verpackungsverordnung und eine Erhöhung der Recyclingquoten dar. Die Quoten werden schrittweise angehoben, im Fall von Glas und PPK auf 90% und bei Kunststoffen auf über 60%.

Durch einen entsprechenden Änderungsantrag des Umweltausschusses des Bundestages vom 29.03.2017 konnten jedoch noch Verbesserungen zu Gunsten der Kommunen erreicht werden. Insbesondere wurde § 22 Abs. 2 des Verpackungsgesetzes entsprechend des Wunsches der kommunalen Spitzenverbände angepasst und der Erforderlichkeitsvorbehalt nun durch einen Geeignetheitsvorbehalt ersetzt. Diese Anpassung war dringend nötig, um Kommunen durchsetzbare Steuerungsmöglichkeiten an die Hand zu geben, mit denen die parallelen Sammelstrukturen der Kommunen und der dualen Systeme möglichst reibungslos aufeinander abgestimmt werden können. Der Geeignetheitsvorbehalt bietet nunmehr einen klaren Rechtsrahmen. Der zunächst beabsichtigte Erforderlichkeitsvorbehalt hätte jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge gehabt.

Darüber hinaus wurde entsprechend des Änderungsantrages des Umweltausschusses eine sanktionslose Mehrwegquote im Verpackungsgesetz eingeführt. Auf diesem Wege soll der Anteil von Mehrweg-Getränkeverpackungen auf mindestens 70% angehoben werden. Der Mehrweganteil liegt zurzeit bei lediglich rund 45%.

DStGB, Aktuelles v. 03.04.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Das „Verpackungsgesetz (VerpackG)“ firmiert als Art. 1 des Gesetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen“, BT-Drs. 18/11274; Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/11781
  • Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf auf seiner 953. Sitzung am 10.02.2017 im Ersten Durchgang beraten und eine Stellungnahme beschlossen (TOP 58).
  • Verbundene Meldungen und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.