Aktuelles

BNetzA: Nächste Runde der PV-Ausschreibungen gestartet – Erweiterung auf Acker- und Grünlandflächen eröffnet neue Möglichkeiten

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Bundesnetzagentur hat heute die zweite Ausschreibungsrunde für Solaranlagen nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) eröffnet. Ab dieser Runde besteht die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerland- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten der Länder Baden-Württemberg und Bayern abzugeben.

Die beiden Bundesländer haben entsprechende Verordnungen erlassen: Für Baden-Württemberg sind pro Kalenderjahr Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 100 Megawatt möglich, und Bayern erlaubt bis zu 30 Zuschläge, was maximal 300 Megawatt entspricht. Die Gebote müssen sich auf Projekte in benachteiligten Gebieten beziehen. Dies sind Gebiete, auf denen landwirtschaftliche Produktion durch naturbedingte Nachteile behindert ist. Andere Bundesländer haben bisher keine Verordnungen hierzu erlassen, so dass die Gebote dort auf die Flächen nach dem EEG beschränkt bleiben.

Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot 8,91 Cent/kWh bei einem Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt. Die Gebote mit der niedrigsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht. Bieter können ihre Gebote bis Donnerstag, den 01.06.2017, abgeben. Entscheidend ist der Eingang bei der Bundesnetzagentur.

Weitere Informationen zu dieser zweiten Ausschreibungsrunde nach dem EEG finden sich unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen17-2.

Allgemeine Hintergrundinformationen zu den Ausschreibungen und zur Bestimmung der Höhe der Zahlungen für Strom aus Erneuerbaren Energien sind unter www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen veröffentlicht.

Genauere Informationen zu benachteiligten Gebieten sind bei den zuständigen Landesbehörden zu erfragen. Die Bundesnetzagentur kann hierzu keine Auskunft geben.

BNetzA, Pressemitteilung v. 06.04.2017