Gesetzgebung

StMGP: Huml begrüßt Landtags-Votum für starke Interessenvertretung für Bayerns Pflegekräfte

Die geplante starke Interessenvertretung für Bayerns Pflegekräfte ist jetzt beschlossene Sache. Der Landtag stimmte am Donnerstag dem entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml zu. Damit kann das Gesetz zum 01.05.2017 in Kraft treten. Huml betonte in München: „Das ist ein guter Tag für die Pflege! Ich freue mich, dass nun mit dem Aufbau der ‚Vereinigung der Pflegenden in Bayern‘ konkret begonnen werden kann.“

Die Ministerin fügte hinzu:

„Mein Ziel ist, dass die Pflege in Bayern insgesamt aufgewertet wird. Denn wir wollen mehr junge Menschen für die Pflegeberufe begeistern. Ich ermuntere alle Pflegekräfte, sich der neuen Vereinigung anzuschließen. Denn damit haben sie die Möglichkeit, sich bei wichtigen Themen für die Pflege einzubringen.“

Huml erläuterte:

„Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern wird die Interessen der Pflege in Bayern wirkungsvoll vertreten. Sie wird bei allen Vorhaben der Staatsregierung, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden. Damit ist sie ein wichtiger Ansprechpartner der Politik. Die Vereinigung wird zudem die Qualität in der Pflege weiterentwickeln. Dazu kann sie zum Beispiel im Bereich der Fort- und Weiterbildung tätig werden. Ferner wird sie Zuständigkeiten im Bereich der Berufsaufsicht erhalten.“

Die Mitgliedschaft in der Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist freiwillig und kostenlos. Denn im Gegensatz zu den Berufsverbänden, die eine Pflegekammer befürworten, sind viele Pflegekräfte gegen eine Pflichtmitgliedschaft und gegen eine Belastung mit Pflichtbeiträgen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Jahr 2013 unter den beruflich Pflegenden in Bayern gezeigt. Das Modell von Huml berücksichtigt diesen Wunsch.

Die Ministerin unterstrich:

„Mit diesem Konzept nutzen wir die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Das ist für viele Betroffene wichtig. Deshalb kann der ‚bayerische Weg‘ bei diesem Thema auch Vorbild für andere Bundesländer in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.“

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein – wie die bereits bestehenden Heilberufekammern. Damit kann auf Augenhöhe verhandelt werden. Bis Herbst 2017 wird zunächst ein Gründungsausschuss berufen, der einen ersten Vorstand wählen und die vorläufige Hauptsatzung erarbeiten und beschließen wird.

StMGP, Pressemitteilung v. 06.04.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.