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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Herrmann bringt Gesetz zum Verbot der Gesichtsverhüllung in den Landtag ein

6. April 2017 by Klaus Kohnen

Die Bayerische Staatsregierung hat heute den Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für ein Verbot der Gesichtsverhüllung in den Landtag eingebracht. Dieser wird jetzt in den zuständigen Landtagsausschüssen behandelt. Der Innenminister machte heute im Landtag deutlich: „Zu unserem freiheitlich demokratischen Werteverständnis gehören ein offener Dialog, Blickkontakt und eine Kultur der offenen Kommunikation. Ein kommunikativer Austausch findet aber nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Das ist die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und unserer Demokratie. In bestimmten Bereichen werden wir deshalb eine Gesichtsverhüllung nicht hinnehmen.“

Wie Herrmann heute erläuterte, sollen entsprechende Verbote in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufgenommen werden. Außerdem soll das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt werden.

In dem Gesetzentwurf hat Herrmann Bereiche festgelegt, in denen das offene Zeigen des Gesichts unabdingbar ist.

„Das kann zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle oder beim Betreten eines Wahllokals notwendig sein“, so Herrmann.

Ein Wahlvorstand müsse Wähler zurückweisen können, die er bei der Stimmabgabe nicht eindeutig identifizieren könne. Insbesondere alle Beamtinnen und Beamte sowie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes würden in besonderer Weise in die Pflicht genommen. Herrmann machte deutlich:

„Als Repräsentanten des Gemeinwesens sind sie in besonderer Weise zu Neutralität und offener Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet.“

Der Gesetzentwurf stellt klar, dass bei einer Polizeikontrolle Gesichtsverhüllungen auf Verlangen abzunehmen sind.

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Einen besonderen Stellenwert hat für Herrmann insbesondere auch das Verbot der Gesichtsverhüllung in Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Herrmann: „Unsere Kinder müssen lernen, die Reaktionen ihres Gesprächspartners richtig einzuschätzen. Dazu gehören Mimik und Gestik als ein wesentlicher Teil unserer Körpersprache.“

Gerade für Lehrer und Schüler sei wichtig, sich gegenseitig ‚in die Augen‘ zu schauen, um die Reaktionen des Gegenübers besser einschätzen zu können. Aber auch Gründe der sachgerechten und fairen Bewertung und Benotung von Schülerinnen und Schüler machen laut Herrmann eine offene Kommunikation unabdingbar. Herrmann ist überzeugt:

„Mit dem Entwurf ist uns ein maßvoller Ausgleich zwischen dem Interesse der Gemeinschaft an offener Kommunikation und Sicherheit sowie den Grundrechten der Betroffenen gelungen.“

StMI, Pressemitteilung v. 06.04.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

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Kategorie: Bayern, Bildung/ Forschung/ Kultur, Demografie/ Integration, Familie, Kinder & Jugend, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Kultur/ Kirche/ Religion, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Schulen, Universitäten/ Hochschulen Schlagwörter: 17/16131, Anzeigen genot, Anzeigen KiSozRBV

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