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EU-Kommission: EU-Wettbewerbsaufsicht prüft die von Deutschland geplante Kapazitätsreserve

10. April 2017 by Klaus Kohnen

Die Europäische Kommission hat am Freitag, den 07.04.2017 eine eingehende Prüfung eingeleitet, um zu untersuchen, ob die von Deutschland geplante Kapazitätsreserve mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Kommission hat Bedenken, dass die Maßnahme den Wettbewerb verfälschen und Kraftwerksbetreiber gegenüber Lastmanagern begünstigen könnte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu:

„Eine zuverlässige Stromversorgung ist für eine funktionierende Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Deutschland hat daher ein berechtigtes Interesse die Versorgungssicherheit seiner Unternehmen und Bürger zu gewährleisten. Unsere Aufgabe besteht darin sicherzustellen, dass die Unternehmen nur dann staatliche Beihilfen erhalten, wenn dies wirklich erforderlich ist, und dass die Beihilfen den Wettbewerb nicht verfälschen. Wir haben derzeit Zweifel an der Erforderlichkeit dieser Maßnahme und Bedenken bezüglich ihrer Ausgestaltung. Daher werden wir die von Deutschland geplante strategische Reserve jetzt genauer unter die Lupe nehmen und bitten interessierte Parteien um Stellungnahmen zu dieser Maßnahme.“

Im Rahmen des geplanten Kapazitätsmechanismus müssten deutsche Netzbetreiber Kapazitäten von insgesamt 2 Gigawatt (GW) für eine außerhalb des Marktes vorgehaltene Reserve bereitstellen. Deutschland rechnet nicht mit strukturellen Knappheiten, möchte aber Vorkehrungen gegen unvorhergesehene Entwicklungen treffen, die im Zuge des derzeitigen Übergangs zu einer umweltverträglichen Energieversorgung mit geringen CO2‑Emissionen eintreten könnten. Die zusätzlichen Kapazitäten würden als strategische Reserve genutzt und in unvorhergesehenen Extremsituationen eingesetzt, in denen der Markt nicht die gesamte Stromnachfrage decken kann.

Die Kommission kann einen Kapazitätsmechanismus nur dann nach den EU‑Beihilfevorschriften, in diesem Fall ihren 2014 erlassenen Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen, genehmigen, wenn der Mitgliedstaat nachgewiesen hat, dass eine solche Maßnahme erforderlich und zur Verwirklichung des angestrebten Ziels geeignet ist. Zudem muss der Mechanismus allen Kapazitätsanbietern offenstehen.

Derzeit hat die Kommission Zweifel an der Bewertung, die Deutschland in Bezug auf die Erforderlichkeit der Maßnahme vorgenommen hat. Sie wird sich nun detailliert mit den Annahmen und Szenarien auseinandersetzen, die Deutschland bei der Berechnung der Entwicklung von Angebot und Nachfrage im Stromsektor zugrunde gelegt hat. Zu diesem Zweck holt sie auch Stellungnahmen zur Erforderlichkeitsbewertung und zu der geplanten Maßnahme ein.

Die Kommission hat momentan den Eindruck, dass nicht geplant ist, die Kapazitätsreserve aufzulösen, sobald sämtliche Reformen auf dem deutschen Strommarkt greifen. Die Regelung soll ab Winter 2018/2019 zunächst zwei Jahre lang gelten. Danach könnte die ursprüngliche Reserve von 2 GW verlängert und aufgestockt werden. Selbst wenn sich die Auffassung Deutschlands, dass die Kapazitätsreserve erforderlich ist, bestätigen sollte, könnte die Maßnahme also auch dann noch durchgeführt werden, wenn sie nicht länger benötigt wird.

Die Kommission stellte ferner fest, dass Voraussetzungen für die Teilnahme an der Kapazitätsreserve für regelbare Lasten (d.h. Kunden, die zur Einstellung oder Verringerung ihres Stromverbrauchs bereit sind, um Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht zu bringen) möglicherweise nicht offen genug sind. Außerdem sind ausländische Kapazitätsanbieter von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Kommission ist derzeit zu dem Schluss gelangt, dass Deutschland vielleicht nicht alle möglichen Marktreformen durchgeführt hat, die den Markt dazu in die Lage versetzen würden, die Versorgungssicherheit zu möglichst geringen Kosten und ohne staatliche Eingriffe zu gewährleisten. Selbst gut konzipierte Kapazitätsmechanismen können jedoch entscheidende Reformen des Strommarkts nicht ersetzen.

Die Kommission wird nun prüfen, ob ihre anfänglichen Bedenken gerechtfertigt sind. Die Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens gibt Deutschland und Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund

Die Kommission hat vor Kurzem andere deutsche Maßnahmen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit geprüft und vorübergehend genehmigt. Dazu zählen insbesondere die am 24.10.2016 genehmigte Verordnung zu abschaltbaren Lasten – AbLaV (SA.43735) und die am 20.12.2016 genehmigte Netzreserve (SA.42955).

Strategische Reserven wie die Kapazitätsreserve sind Kapazitätsmechanismen. Die Kommission hat von April 2015 bis November 2016 eine Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass strategische Reserven geeignete Maßnahmen darstellen können, wenn die Mitgliedstaaten vorübergehende Risiken feststellen. Strategische Reserven sollten nur in Notfällen eingesetzt werden. Sie sollten vom Markt getrennt sein, um das tägliche Marktgeschehen so wenig wie möglich zu verfälschen. Strategische Maßnahmen müssen Übergangsmaßnahmen sein, die Marktreformen begleiten und auslaufen, sobald die Reformen greifen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer SA.45852 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter „State Aid Weekly e-News“.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 10.04.2017

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