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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: 105 neue Stiftungen in Bayern im Jahr 2016 errichtet – Ausdruck einer starken Zivilgesellschaft

10. April 2017 by Klaus Kohnen

Bayern gehört weiter zu den führenden Stiftungsstandorten in Deutschland. Das zeigen die jetzt vom Bundesverband Deutscher Stiftungen veröffentlichten Zahlen der Neuerrichtungen im vergangenen Jahr und der bestehenden Stiftungen in den Ländern. In Bayern wurden 2016 insgesamt 105 neue Stiftungen (darunter 6 kirchliche) als rechtsfähig anerkannt, 100 davon waren Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Damit lag die Zahl der neuen Stiftungen sogar noch um 11 höher als im Jahre 2015. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute mitgeteilt. Demnach verfolgen fast vier Fünftel der neu errichteten Stiftungen gemeinnützige Zwecke und erfüllen insbesondere soziale, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben.

Herrmann: „Stiftungen sind der Beweis für ein starkes bürgerschaftliches Engagement, bei dem vor allem das Ehrenamt einen hohen Stellenwert hat.“

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Insgesamt ist in Bayern die Zahl der rechtsfähigen, nicht-kirchlichen Stiftungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts zum Jahresende 2016 auf knapp über 4.000 gestiegen. Damit hat sich die Zahl der Stiftungen seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Fast 95% aller bestehenden Stiftungen erfüllen gemeinnützige Zwecke. Die anhaltende Niedrig- und Nullzinsphase hat wie zuvor die Finanz- und Wirtschaftskrise bisher zwar offensichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Zahl der Stiftungserrichtungen, doch fällt es vielen, vor allem kleineren Stiftungen zunehmend schwer, den gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhalt sicherzustellen und ausreichend Mittel für die Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke zu erwirtschaften.

Herrmann: „Auf die Stiftungen und ihre verantwortlichen Organe kommen neue Herausforderungen vor allem beim Vermögensmanagement, der Mittelbeschaffung, Verwaltung und Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen zu. Aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.“

Eine von der Innen- und der Justizministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im November 2016 einen umfassenden Bericht mit Empfehlungen für eine Reform des Stiftungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Probleme und Herausforderungen vorgelegt, der auch auf der Internetseite der Innenministerkonferenz veröffentlicht wurde (www.innenministerkonferenz.de). Auf Grundlage dieser Vorschläge soll im weiteren Verlauf von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts erarbeitet werden.

Aktuell sollten Stiftungsgründer vor allem auf eine ausreichende Vermögensausstattung und angemessene Zweck-Mittel-Relation sowie eine kompetente Verwaltung achten, da Stiftungen mit umfangreichen Stiftungsvermögen erfahrungsgemäß vielfältigere Möglichkeiten für wirtschaftliche und ertragreiche Anlageformen und auch für bessere Öffentlichkeitsarbeit zur Einwerbung von zusätzlichen Mitteln haben. Selbst für eine rechtsfähige Stiftung mit nur einfachen Stiftungszwecken werden heute allgemein mindestens mehrere 100.000 Euro als zu erhaltendes Grundstockvermögen empfohlen.

Herrmann: „Bei zu geringer Vermögensausstattung sollten alternative Möglichkeiten für die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke erwogen werden, etwa die Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung, eine unselbständige oder Treuhand-Stiftung, eine andere Rechtsform wie ein Verein oder aber gleich die direkte Finanzierung eines Projekts.“

Die beiden obersten Stiftungsaufsichtsbehörden in Bayern, das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst haben Anfang 2017 einen neuen Leitfaden für die Errichtung einer Stiftung herausgegeben, in dem auch die besondere Bedeutung einer ausreichenden Vermögensausstattung, Alternativen zur rechtsfähigen Stiftung und die Verwaltung des Stiftungsvermögens unter schwierigen Rahmenbedingungen ausführlich behandelt werden. Der Leitfaden und ein Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung sowie Statistiken zu aktuellen Stiftungszahlen in Bayern sind auf der Internetseite www.innenministerium.bayern.de/sug/engagement/stiftungen abrufbar. Im Übrigen sollten sich potentielle Stifter bei Bedarf frühzeitig an die jeweils zuständige Regierung als Anerkennungsbehörde wenden.

Ein stets aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen – mit Ausnahme kirchlicher – Stiftungen mit Sitz in Bayern ist im Internet unter www.stiftungen.bayern.de veröffentlicht.

StMI, Pressemitteilung v. 10.04.2017

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