Sachgebiet: Personenordnung, Datenschutz / BayVGH, Beschl. v. 12.04.2017 – 5 ZB 16.718 / Weitere Schlagworte: partielle Vornamensidentität mit einem Familienmitglied in Vietnam; wichtiger Grund (verneint)
Leitsatz:
AnzeigeEine seelische Belastung kann nur dann als wichtiger Grund für eine Namensänderung angesehen werden, wenn sie unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach allgemeiner Verkehrsauffassung verständlich und begründet ist.
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