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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Kirchenasyl – Justizminister Bausback trifft Landesbischof Bedford-Strohm

13. April 2017 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, haben sich heute im Münchner Justizpalast zu einem gemeinsamen Austausch zum Thema Kirchenasyl getroffen. Bausback, der zu dem Treffen eingeladen hatte, und Bedford-Strohm sind sich nach dem Gespräch einig: „Das Kirchenasyl ist eine christliche Tradition und Ausdruck des großen humanitären Engagements der Kirchen vor Ort für die Flüchtlinge. Es ist aber kein rechtsfreier Raum. In einem Rechtsstaat ist niemand von der Beachtung von Recht und Gesetz entbunden.“ Die Kirche bejaht dies.

Sie unterstreicht zugleich:

„Es liegt im Interesse gerade des Rechtsstaats, besorgte Hinweise darauf ernst zu nehmen, dass in bestimmten Einzelfällen rechtsstaatliche Entscheidungen zu unerträglichen Härten bis hin zur Gefährdung von Leib und Leben für Flüchtlinge führen und deshalb überprüfungsbedürftig sein können. Eben auch darauf möchten Christinnen und Christen mit dem Kirchenasyl die zuständigen Behörden aufmerksam machen“, so Bedford-Strohm.

Bausback betont:

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„Ich verstehe, dass viele mit Betroffenheit reagieren, wenn Kirchenasyl zum Fall für den Staatsanwalt wird. Sofern jedoch Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen, sind die Strafverfolgungsbehörden nach der Strafprozessordnung verpflichtet, diesen Fällen nachzugehen. Es ist daher auch völlig inakzeptabel, wenn Staatsanwälte – wie dies der sog. Flüchtlingsrat getan hat – als Wachhunde diffamiert werden. Herr Landesbischof und ich haben gemeinsam erörtert, dass die Kirchen künftig ihre Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch strikter beachten sollten.“

Eine Strafbarkeit könne nämlich nur unter der Voraussetzung vermieden werden, dass die Kirchen noch vor dem Abschiebungstermin beim Bundesamt erfolgreich eine Aufhebung des Termins erwirken. Gelinge dies nicht, müssten die Kirchen in einem demokratischen Rechtsstaat die – dann endgültige -, von der zuständigen Behörde nach Recht und Gesetz getroffene Entscheidung respektieren.

Bedford-Strohm unterstreicht, dass die Kirchen sich ihrer Verantwortung für einen sorgsamen Umgang mit dem Kirchenasyl, aber auch der Verbindlichkeit der Rechtsordnung, bewusst seien. Die geringe Zahl der Kirchenasyle im Vergleich zur Gesamtzahl der Flüchtlinge zeige, dass sich die Gemeinden diese Gewissensentscheidung nicht leicht machten.

Bayerns Justizminister und der Landesbischof heben abschließend hervor:

„Die Diskussion in den vergangenen Wochen war häufig von Missverständnissen bestimmt. Es war und ist daher wichtig, dass wir bei diesem Thema miteinander im Gespräch sind. Wir werden unseren Dialog daher auch in Zukunft fortsetzen.“

StMJ, Pressemitteilung v. 13.04.2017

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